Ist ein Re-Opt-In für Newsletter nötig?

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 20.05.2018

Wir alle erhalten momentan E-Mails in unseren Postfächern mit der Aufforderung einer erneuten Bestätigung einer einmal erteilten Einwilligung zur Zusendung von Newslettern (Re-Opt-In).

Die Verarbeitung von E-Mail-Adressen zum Zweck der Versendung von Newslettern stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die gem. Art. 6 Abs. 1 DS-GVO einer Legitimationsgrundlage bedarf. Häufig stützt sich der Newsletter-Versand dabei auf die Einwilligung des Empfängers.

Auch Re-Opt-in-Mailings bedürfen damit einer Legitimationsgrundlage. Lag also vormals für die Empfänger eines Verteilers keine wirksame Einwilligung und damit keine Legitimationsgrundlage vor, ist der Versand dieser E-Mails unrechtmäßig und stellt überdies eine unzumutbare Belästigung und damit Spam dar. Wer jetzt also „noch schnell“ eine Re-Opt-In-Kampagne fährt, versendet nicht nur unzulässige Newsletter, sondern erhöht die Gefahr einer Abmahnung ganz enorm.

Wenn aber bisher für alle Empfänger der Nachweis einer wirksamen Einwilligung vorliegt, bedarf es nach Ansicht der Aufsichtsbehörden sowie des Bundesgerichtshofs auch keines neuen Opt-Ins.