Falsche Vorstellungen von der Einwilligung
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 30.08.2018Wann eine Einwilligung erforderlich ist und wann man auf eine Einwilligung verzichten kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Stark verbreitet sind falsche Auffassungen davon, wann eine Einwilligung erforderlich ist und wann man bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf diese verzichten kann. Zusammenfassend kann gesagt werden:
- In den meisten Fällen kann die Verarbeitung personenbezogener Daten auf gesetzliche oder vertragliche Grundlagen gestützt werden.
- Ist die Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrages erforderlich, kann diese Verarbeitung auch ohne Einwilligung durchgeführt werden.
- Geht die Verarbeitung personenbezogener Daten aber über das hinaus, was zur Vertragserfüllung erforderlich ist, ist eine Einwilligung notwendig.
- Ist es unsicher, ob die Datenverarbeitung durch eine gesetzliche Vorschrift oder vertraglich legitimiert ist, können Sie vorsorglich auch eine Einwilligung einholen.
Die Einwilligung ist nur eine von vielen Möglichkeiten eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu legitimieren. Katalogartig aufgeführt sind diese Erlaubnistatbestände in Art. 6 DS-GVO:
- Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
- Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
- Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
- Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Nicht nur bei der Interessensabwägung sollten Sie professionelle Unterstützung durch Ihre Datenschutzbeauftragten hinzuziehen. Zögern Sie daher nicht uns bei weitergehenden Fragen zu kontaktieren.