Berlin verhängt Millionenbuße

Geschrieben von Jan Steinbach, veröffentlicht am 09.09.2019

Erste bundesdeutsche Geldbuße in Millionenhöhe wegen unzulänglicher Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung.

Besondere Aufmerksamkeit erregten bei Einführung der Datenschutzgrundverordnung im letzten Jahr insbesondere auch die hohen Geldbußen, die fortan verhängt werden konnten. Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes können seitdem verhängt werden. Bis dato verhielten sich die Datenschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer allerdings sehr verhalten, wenn es um die Höhe der Buße geht. Doch nun kündigte die Sprecherin der Berliner Beauftragten für Datenschutz an, dass eine Buße im zweistelligen Millionenbetrag fällig werden könnte. Das betroffene Unternehmen wurde nicht genannt.

Erst vor kurzem übernahm Berlin mit einer Geldbuße in Höhe von 200.000 € die Spitze im bundesdeutschen Vergleich, wie die Berliner Datenschutzbeauftragte bestätigte. Dieser Vorsprung wird nun weiter ausgebaut. Eine vergleichbare Höhe erreichte das Bußgeld europaweit bislang lediglich in Frankreich. Dort verhängte die französische Datenschutzbehörde Anfang des Jahres ein Bußgeld in Höhe von 50.000.000€ gegen Google.

Die Sprecherin der Berliner Beauftragten für Datenschutz kündigte zudem einen Trend zu höheren Bußgeldern an und setzt damit ein deutliches Zeichen: die Anforderungen der DSGVO an Unternehmen sind ernst zu nehmen. Doch ist bei aller Sanktionsbereitschaft nicht zu vergessen, dass Bußen nicht nur wirksam und abschreckend, sondern auch verhältnismäßig sein müssen (Art. 83 Abs. 9 S. 2 DSGVO). Eine individuell ruinöse Höhe kann bei leichten Verstößen damit wohl ausgeschlossen werden.

Bei angedrohten Sanktionen oder Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, ebenso wie in sonstigen datenschutzrechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne – rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns an kontakt@ws-datenschutz.de