Umstellung auf Google Analytics 4 

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 02.08.2023

Google Analytics, bekannt als Universal Analytics, wurde zum 1. Juli 2023 durch die nächste Generation Google Analytics 4 (kurz: GA4) ersetzt. 

Was ist Google Analytics? 

Google Analytics ist ein weit verbreitetes Analysetool für den Traffic (darunter ist die Anzahl und Häufigkeit der Nutzerzugriffe auf eine Webseite innerhalb einer festgelegten Zeitspanne zu verstehen) auf einer Internetseite. Die Software wird online abgerufen und ist frei verfügbar. Der Einsatz ermöglicht eine detaillierte Darstellung des Userverhaltens auf der Internetseite eines Unternehmens. Auf diesem Weg liefert das Tool wichtige Einblicke in das Nutzerverhalten und die Zugriffe auf die eigene Webseite. Daraus wiederum lassen sich vielfältige Optimierungsmaßnahmen ableiten und umsetzen.  

Welche Änderungen ergeben sich im Hinblick auf Datenschutzsicherheit? 

Neben großen Änderungen bezüglich der Benutzeroberfläche oder des verwendeten Datenmodells, die aufgrund des Wechsels auf Google Analytics 4 einhergingen, fanden darüber hinaus auch Änderungen im Hinblick auf Datenschutz Eingang. 

Insbesondere die Datensicherheit beziehungsweise die Vereinbarkeit von Google Analytics mit den europäischen Datenschutzgesetzen wurden in der Vergangenheit kontrovers diskutieret. Hierzu trug entscheidend das Urteil des EuGH in der Sache „Schrems II“ v. 16.7.2020, in dem der EuGH das EU-US-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ und damit die Grundlage der bisherigen Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA für ungültig erklärt, bei. Die österreichische Datenschutzbehörde (ÖDSB) kam im Zuge dessen am 12.1.2022 als erste nationale Aufsichtsbehörde zu dem Urteil, dass Google Analytics gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt. 

Die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes entfallen aufgrund der Änderungen nicht. Allerdings hat Google mit der Umstellung einige Anpassungen vorgenommen, um den Datenschutz zu erhöhen. Hierzu gehören beispielsweise die folgenden Anpassungen: 

  • Die IP-Adressen werden nicht mehr gespeichert, sondern lediglich kurzzeitig für die Geo-Lokalisierung verarbeitet.  
  • Detaillierte Standort- und Gerätedaten können deaktiviert werden. 
  • Google Signal kann deaktiviert werden, um eine Zuordnung zu einem Google-Konto zu unterbinden.  

Was müssen Sie im Hinblick auf Datenschutzrecht beachten? 

Die sich aus der Umstellung ergebenden Änderungen könnten auch Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und mithin aus Ihren Verpflichtungen hinsichtlich Datenschutzrecht haben. Daher gilt es den Änderungen mit einer entsprechenden Umsetzung zu begegnen. Folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:  

  1. Änderung der Datenschutzerklärungen: Die Umstellung auf Google Analytics 4.0 erfordert eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung.
  2. Anpassung der Speicherfrist: Die Einstellungen zur Speicherfrist in Google Analytics 4 unterscheiden sich von den vorherigen Versionen. Daher gilt es die Speicherfrist-Einstellungen entsprechend zu überprüfen und zu aktualisieren, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. 
  3. Einwilligungspflicht für Google Analytics 4: Auch für die Nutzung von Google Analytics 4 bedarf es einer vorherigen Einwilligung der Seitenbesucher im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. a) DSGVO. Aufgrund dessen ist es empfehlenswert, nach der Umstellung zu prüfen, ob dies von Ihrem Consent-Banner korrekt umgesetzt wird und dies ggf. manuell anzupassen.
  4. Information über Nutzung von Google Signal: Wird Google Signal genutzt, ist eine zusätzliche Information der betroffenen Personen in der eigenen Datenschutzerklärung notwendig.

Ist ein Wechsel zu Google Analytics 4 notwendig? 

Mit der Umstellung auf Google Analytics 4 findet parallel die Abschaffung von Universal Analytics statt. Google gibt hierzu einen zeitlichen Ablauf an. Danach soll ab dem 1. Juli 2023 keine Datenerhebung in Universal Analytics, sondern nur noch in GA4 stattfindet. Des Weiteren sollen Nutzer ab dem 1. Juli 2024 keinen Zugriff auf Universal Analytics mehr haben. Daher müssen Nutzer auf Google Analytics 4 umstellen, wenn sie das Analysetool von Google nutzen möchten.   

Fazit  

Die Umstellung von Universal Google auf Google Analytics 4 bringt einige Änderungen mit sich. Im Hinblick auf Datensicherheit gibt es Fortschritte, die allerdings die Bedenken gegenüber Google Analytics hinsichtlich Datenschutzsicherheit nicht zu beseitigen vermögen.  

Besteht Interesse an der Weiternutzung des Analysetools von Google, so ist eine Umstellung auf Google Analytics 4 vorzunehmen, da die vorherige Version abgeschafft wird. 

Wenn Sie konkrete Fragen bezüglich der vorzunehmenden Aktualisierungen in Ihrer Datenschutzerklärung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung.