Rekordbußgeld gegen Instagram

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 10.10.2022

In ihrem zwanzigsten Transparency Report hat Twitter neue Zahlen zu Offenlegungsanfragen von öffentlichen Stellen innerhalb der letzten sechs Monate veröffentlicht. Weltweit wurden an das Unternehmen über 11,500 Informationsanfragen zu 28,700 Benutzerkonten gestellt, alle von Regierungen und Behörden auf kommunaler, staatlicher und nationaler Ebene. Die Tatsache, dass Twitter nur 40 Prozent der Anfragen beantwortet hat, lässt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anfragen aufkommen.

Der veröffentlichte Transparency Report erfasst alle Anfragen im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 und befasste sich neben den staatlichen Anfragen auch mit Missbrauch des Nachrichtendienstes durch gewaltverherrlichende, terroristische, hassverbreitende Nachrichtenbeiträge, die gemeldet beziehungsweise gelöscht wurden. Zudem ging es auch um die Manipulation der Plattform durch den Einsatz von Spam-Werbung und künstliche Verstärkung eines Betrages durch nicht authentische Follower, Likes oder Retweets.

Spitzenreiter sind die Vereinigten Staaten von Amerika, die für 20 % aller globalen Regierungsanfragen verantwortlich sind. Dicht dahinter liegt Indien mit 19 und Japan und Frankreich mit je 17 %. Deutschland liegt bei sechs Prozent und obwohl die Anzahl der Anfragen im Vergleich zum vorherigen Halbjahr um ein Prozent gesunken ist, ist die Zahl der Nutzerkonten, die von den Anfragen betroffen sind, um sieben Prozent gestiegen.

Wie die Prüfung von behördlichen Auskunftsansprüchen abläuft, hat Twitter in ihren Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden beschrieben. Grundsätzlich gibt Twitter Kommunikationsinhalte nur aufgrund eines Durchsuchungsbefehls und private Informationen nur aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder Vorladung heraus. Einzige Ausnahme sind Notfallanfragen auf Datenauskunft. Dabei werden Daten von Twitter nach Prüfung des Notfalls bei einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben einer Person herausgegeben. In jedem Fall werden die Nutzer laut Twitter über die Anfragen der Behörden informiert. Allerdings gab Twitter an, dass innerhalb des Berichtszeitraums nur 238 Nutzer über entsprechende Auskunftsanträge benachrichtigt werden konnten. Aussagen darüber, ob diese geringe Anzahl auf ein gesetzliches Verbot der Informierung Betroffener zurückzuführen ist, machte Twitter nicht.

Auch Meta, der Konzern, zu dem die Netzwerke Facebook, Instagram, WhatsApp gehören, hat für den Zeitraum von Juli bis Dezember über 214,000 Auskunftsanfragen von Behörden gemeldet. Anfragen, die sich auf Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum beziehen werden, laut Meta nach den gleichen Standards geprüft wie alle anderen Anfragen. Allerdings schreibt Meta bei solchen Anfragen immerhin teilweise vor, dass die Behörden den Prozess des mutual legal assistence treaty (MLAT) durchschreiten müssen. Dieser Prozess der Rechtshilfe bedeutet, dass Meta darauf hinweist, dass der Rechtsweg über die US-Staatsanwaltschaft führt, welche von einem US-Bezirksgericht damit betraut wird, die Anfrage der ausländischen Regierung zu bearbeiten. Die Rechtshilfe ist für Meta ein zusätzliches Instrument, um die Rechtmäßigkeit ausländischer Anfragen zu prüfen. Leider gelten diese hohen Anforderungen an ausländische Anfragen nicht immer für Anfragen von US-Sicherheitsbehörden. Meta gibt an, auf Anfrage auch Daten an US-Behörden zu übermitteln, welche auf der Rechtsgrundlage des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) basieren. Der FISA erlaubt es US-Behörden auf alle Daten zuzugreifen, die durch US-Unternehmen verarbeitet werden. Nutzt ein europäisches Unternehmen beispielsweise Google Analytics und verarbeitet dabei personenbezogene Daten ihrer Kunden, so dürfen US-Behörden darauf zugreifen, solange die Überwachung im Interesse der USA ist. Das Interesse kann dabei in der Terrorabwehr oder Wirtschaftsspionage liegen. Letztendlich kann der Präsident, vertreten durch den US-Generalstaatsanwalt, diese Überwachung aber auch ohne richterlichen Beschluss anordnen. Meta schätzt die Anzahl solcher Anfragen auf 500 innerhalb eines Halbjahres.

Jeder, der von Meta oder Twitter über Auskunftsanträge von Behörden bezüglich seines Benutzerkontos informiert wird, sollte von ihnen Auskunft über Inhalt und Umfang der erfragten Daten verlangen, Art. 15 DSGVO. Bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Beschuldigte zudem gem. § 170 Abs.1 S.1 StPO das Recht, Informationen über das Verfahren zu erhalten. Von diesen Rechten sollten Betroffene unbedingt Gebrauch machen, denn nicht jedes Auskunftsersuchen einer Behörde ist rechtmäßig. Das Team der WS Datenschutz GmbH unterstützt Sie gerne dabei.