Bußgeld gegen Online-Bank N26

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 07.06.2019

Die Online-Bank N26 macht neben bunten Plakaten mit flotten Sprüchen jetzt auch durch ein Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes auf sich aufmerksam.

Die Online-Bank N26 führte eine schwarze Liste ehemaliger Kunden und kassiert deshalb ein Bußgeld in Höhe von 50.000 EURO von der Berliner Datenschutzbeauftragten. „Ein Bußgeld betrug 50.000 Euro und betraf die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten ehemaliger Kundinnen und Kunden durch eine Bank“, erklärt die Behörde. Den Unternehmensnamen wollte die Behörde nicht nennen, aber die Bank selbst äußerte sich inzwischen selbst zum Thema.

Das Unternehmen soll das Bußgeld zahlen, weil Daten ehemaliger Kunden auf einer „schwarzen Liste“ gespeichert worden sind. Zulässig wäre dies jedoch nur für solche Kunden, die unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen. Die Betroffenen konnten dadurch keine neuen Konten bei N26 eröffnen. Inzwischen wurde die Praxis nach Angaben von N26 geändert, „so dass sich jetzt ehemalige Kunden, die nicht geldwäscheverdächtig sind, neu anmelden können“.

N26 geht rechtlich gegen das Bußgeld vor.