Sammelklage gegen Meta: Was Nutzerinnen und Nutzer wissen müssen
Worum geht es in der Sammelklage gegen Meta? Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wirft Meta schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Im Mittelpunkt stehen dabei ein großes Datenleck aus dem Jahr 2021 sowie die Nutzung sogenannter „Meta-Business-Tools“, über die offenbar umfangreiche Nutzerdaten und Metadaten verarbeitet wurden.
Mit der Klage verfolgt die Verbraucherzentrale nicht nur Schadensersatzansprüche für Betroffene, sondern möchte auch gerichtlich feststellen lassen, dass Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem durch unzureichende Schutzmaßnahmen und fehlende Transparenz verstoßen hat.
Welche Vorwürfe genau erhebt der Bundesverband gegen Meta?
- Meta habe Millionen Nutzerdaten nicht ausreichend geschützt, sodass sie über Jahre hinweg abgegriffen werden konnten.
- Meta habe durch versteckte Tracking-Technologien auf Webseiten und Apps das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern erfasst, auch wenn diese gar keinen Meta-Dienst nutzten.
- Meta habe Betroffene nicht oder nur unzureichend informiert über Art und Umfang der Datenverarbeitung, sodass das Recht auf Information nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO verletzt sei.
Wer kann sich der Sammelklage gegen Meta anschließen und was ist gefordert?
Betroffene Nutzerinnen und Nutzer von Meta-Diensten (z. B. Facebook, Instagram) in Deutschland können sich in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Forderungen umfassen:
- Schadenersatz in Höhe von bis zu ca. 100 bis 600 Euro, je nach Umfang der betroffenen Daten.
- In anderen Klagemodellen werden deutlich höhere Beträge diskutiert (z. B. 5.000 Euro für Erwachsene).
- Auskunft, Löschung und Unterlassung von künftig illegaler Datenverarbeitung.
Welche Bedeutung hat das Verfahren für Datenschutz und Nutzerrechte?
Dieses Verfahren ist ein wichtiger Meilenstein für die Durchsetzung von Datenschutzrechten gegenüber großen Plattformanbietern. Es zeigt, dass schon der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten als Schaden betrachtet werden kann – und das selbst ohne nachweisbaren finanziellen Verlust. Außerdem macht es deutlich, dass auch Plattformen außerhalb Deutschlands oder der EU zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland Nachteile erleiden.
Für Unternehmen bedeutet das: Datenschutzpflichten sind nicht nur eine formale Angelegenheit. Sie erfordern echte Transparenz, Rechenschaftspflicht und wirksame Schutzmaßnahmen besonders bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung.
Was sollte man jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Sie von dem Datenleck betroffen sein könnten (z. B. Anmeldung bei der Klage / Klageregister).
- Halten Sie Ihre eigenen Daten aktuell und nutzen Sie starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Bemühen Sie sich um Transparenz: Fordern Sie Auskunft über Datenverarbeitung bei Diensten, die Sie nutzen.
- Wenn Sie Meta-Dienste beruflich oder privat einsetzen, prüfen Sie Ihre Datenschutzeinstellungen und mögliche Alternativen.
Sammelklage gegen Meta: Kennen Sie Ihre Rechte
Die Sammelklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands gegen Meta zeigt: Datenschutz ist nicht bloß theoretisches Recht, sondern lässt sich aktiv durchsetzen – selbst gegenüber großen Plattformbetreibern. Wer betroffen ist, sollte seine Rechte kennen und kann sich bei Bedarf der Sammelklage des vzbv anschließen, um gemeinsam Ansprüche geltend zu machen.
Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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