Was sind personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO?
Geschrieben von Frieda Klaphake, veröffentlicht am 20.11.2025Jeden Tag, wahrscheinlich mehrmals täglich, begegnen wir dem Begriff „personenbezogene Daten“. Sei es beim Online-Shoppen, beim Surfen im Netz oder bei einem Erstpatientin- oder Erstpatient-Termin – überall hinterlassen wir Daten-Spuren. Was genau versteht die DSGVO unter personenbezogenen Daten?
Definition nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert personenbezogene Daten wie folgt:
„Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen.“
Aufschlüsselung Schritt für Schritt
Alles, was direkt oder indirekt auf Sie zurückgeführt werden kann, zählt als personenbezogenes Datum. Manchmal ist die Zuordnung nicht sofort möglich, aber in Kombination mit anderen Daten wird die Person erkennbar.
- Direkte Identifizierungsmerkmale: Name, Adresse, E-Mail etc. Sie bekommen den Kassenbeleg im Laden nicht mehr ausgedruckt, sondern per E-Mail oder SMS, und schon wurden ihre Daten gespeichert.
- Indirekte Identifizierung mithilfe von IP-Adresse, Cookies, Standortinformationen oder Gerätekennungen. Netflix merkt sich, welche Filme Sie schauen, und erstellt Vorschläge basierend auf Ihrem Geschmack. Dabei werden Ihre Daten indirekt mit Ihrem Nutzerkonto verknüpft. Indirekt, aber trotzdem personenbezogen.
Aber warum gibt es eine ganze Verordnung zum Schutz?
Der in Art. 1 DSGVO geregelte Gegenstand der Verordnung ist primär der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung und beim freien Verkehr von personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind sensibel, weil sie viel über unser Leben verraten: Wer wir sind, was wir mögen und wie wir uns bewegen.
Angenommen, Unternehmen könnten diese Informationen ohne Schutz nutzen und unbegrenzt Daten sammeln, gäbe es keinen wirksamen Schutz vor Datenmissbrauch. Identitätsdiebstahl, Diskriminierung und totale Überwachung wären reale Gefahren, es würde ein massiver Eingriff in die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung vorliegen.
Die DSGVO sorgt dafür, dass:
- Sie wissen, welche Daten von Ihnen gesammelt werden
- Einwilligungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte
- Unternehmen Ihre Daten nur für den angegebenen Zweck nutzen
- Daten sicher gespeichert und geschützt werden
Im digitalen Zeitalter, jetzt, sind personenbezogene Daten ein zentraler Bestandteil unseres Alltags. Ob bewusst oder unbewusst hinterlassen wir sie beim Surfen, Einkaufen oder Anmelden im Netz. Die DSGVO sorgt dafür, dass diese Daten nicht einfach gesammelt und genutzt werden, sondern dass Sie als betroffene Person die Kontrolle behalten.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Was sind personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO?


Frieda Klaphake,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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