Photo: Azulblue - stock.adobe.com
Meta und KI-Training mit Nutzerdaten – Verbraucherschützer reagieren mit Abmahnung
Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 20.05.2025Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 sämtliche öffentlich geteilten Inhalte europäischer Nutzerinnen und Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training seiner Künstlichen Intelligenz „Meta AI“ zu verwenden. Dazu zählen Beiträge, Fotos, Kommentare und Videos, die über Jahre hinweg veröffentlicht wurden. Das Unternehmen beruft sich dabei auf ein „berechtigtes Interesse“ und sieht keine Notwendigkeit für eine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht hierin einen klaren Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Sie hat Meta am 30. April 2025 abgemahnt und fordert einen sofortigen Stopp der geplanten Datenverarbeitung. Da Meta bislang nicht reagiert hat, wurde am 13. Mai eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt, um die Nutzung der Daten im Eilverfahren zu unterbinden.
Unterstützung erhält die Verbraucherzentrale nun auch von der Datenschutzorganisation NOYB um Max Schrems. Diese hat Meta am 14. Mai ebenfalls abgemahnt und kritisiert, dass User nicht aktiv zustimmen müssen. Sollte Meta nicht bis zum 21. Mai reagieren, drohen weitere rechtliche Schritte, darunter eine mögliche Sammelklage.
Was Nutzerinnen und Nutzer jetzt tun können
Nutzende, die der Verwendung ihrer Daten für das KI-Training widersprechen möchten, sollten dies bis spätestens 26. Mai 2025 tun. Meta stellt dafür spezielle Formulare innerhalb der Plattformen bereit.
Eine Anleitung zum Widerspruch finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale NRW.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Meta und KI-Training mit Nutzerdaten – Verbraucherschützer reagieren mit Abmahnung


Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
Weitere Artikel
- Identitätsdiebstahl: Anspruch auf Datenlöschung – was Betroffene wissen sollten
- NIS-2 in Deutschland: Ambition trifft auf Umsetzungshürden
- BEM und Datenschutz: Warum Arbeitgeber auch bei externen Dienstleistern haften
- Das Zusammenspiel zwischen der NIS2 und dem Lieferkettengesetz
- Meta AI nutzt Facebook- und Instagram-Daten: Fortschritt oder Datenschutzproblem?
- Warum die Echtzeit-Übersetzung via AirPods Pro 3 in Europa noch nicht verfügbar ist
Verwandte Artikel
- FAQ: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO
- Wie benachrichtige ich betroffene Personen über eine Datenpanne?
- Offene KI-Modelle als Risiko der Zweckentfremdung
- Unzulässige Verarbeitung biometrischer Daten bei Prüfungsüberwachung
- Digitalzwang im Alltag: Auch ein Compliance-Thema – nicht nur ein Gesellschaftsproblem
- Datenpanne in Berlin: Schöffenlisten jahrelang versehentlich online