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Metas KI-Assistent: Vorsicht beim Teilen von Daten
Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 03.04.2025Der neue Ring bei WhatsApp – und Schritt für Schritt auch bei anderen Meta-Services – wurde gelauncht: Blau-pink leuchtend kündigt er den KI-Assistenten von Meta an. Seit Kurzem ist die Funktion auch in Europa verfügbar – doch sie wirft beim Datenschutz Fragen auf.
Was kann Meta AI?
Die KI liefert Antworten auf Fragen im Alltag, schlägt Rezepte oder Geschenke vor und hilft bei der kreativen Textgestaltung. Sie ist in mehreren Sprachen nutzbar und kann direkt per Texteingabe in der App, und das ist neu, angesprochen werden. In anderen Regionen, etwa in den USA (seit 2023), bietet Meta AI zusätzlich Bildbearbeitung, Sprachsteuerung und erweiterte Funktionen. In Europa bleibt es zunächst aufgrund der rechtlichen Vorgaben bei der Textfunktion.
Zuckerberg gefallen die EU-Regulierungen wenig. Metas Gründer hat sich schon beim US-Präsidenten beschwert, dass Europa es mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Digital Services Act (DSA) und der KI-Verordnung (EU AI Act) seinem Business schwer machen würde.
Was passiert mit (privaten) Chats und geteilten Daten?
Wer genau wissen will, was mit den eigenen Daten geschieht, muss im Detail nachlesen. Eins ist sicher: Der Umgang mit Nutzungsdaten ist datenschutzrechtlich gesehen kritisch.
Meta speichert die Dialoge mit der KI – diese fließen in das Training des KI-Systems ein. Während normale, persönliche Chats bei WhatsApp Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind, greift dieser Schutz bei der KI nicht. Persönliche Informationen können dadurch für Meta einsehbar werden. Der Konzern überträgt bei KI-Nutzung zudem Geräte- und Verbindungsdaten.
Dazu gibt es beispielsweise bei WhatsApp diesen Hinweis, wenn man auf den Kreis tippt:
“Meta AI kann nur Nachrichten lesen, die Personen damit teilen. Meta kann keine anderen Nachrichten in deinen persönlichen Chats lesen, da persönliche Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt bleiben. Teile keine Informationen, insbesondere nicht zu sensiblen Daten, über Dritte oder dich selbst, von denen du nicht möchtest, dass die KI sie speichert und verwendet. (…)”.
Datenschützer raten daher: Keine sensiblen Informationen in KI-Chats auf den Plattformen eingeben, vor allem auch, weil die Situation mit der AI und der Datenspeicherung unübersichtlich wird, je mehr Funktionen hinzukommen.
Übrigens: Die KI lässt sich nicht deaktivieren. Wer das neue Update verweigert, riskiert aber Einschränkungen bei der Nutzung von WhatsApp.
Neue Funktionen, weniger Übersicht: Wo bleibt Privatsphäre?
Meta AI wird in der Zukunft ständig neue Funktionen veröffentlichen, doch mit der Nutzung sollte man gewissenhaft umgehen. Für User ist es ratsam, sich zu überlegen, welche Daten sie wo preisgeben möchten. Das ist sicherlich nicht einfach, weil es immer unübersichtlicher wird, an welcher Stelle (Chat mit KI oder privat, in Gruppen, in Communitys etc.) welche Daten eigentlich mitgelesen oder gespeichert werden. Da hilft nur eins: Genau hinschauen.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Metas KI-Assistent: Vorsicht beim Teilen von Daten


Miriam Harringer,
Medien- und Kulturmanagerin sowie langjährige Redakteurin.
Auf unserem Blog schreibt sie Artikel für die Themenbereiche Datenschutz, Informationssicherheit und Künstliche Intelligenz.
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