Datenschutz-Checkliste für Soloselbständige und Kleinstunternehmen im Handel

Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 27.08.2025

Datenschutz ist keine Domäne großer Konzerne – gerade im Handel sind auch Soloselbständige und Kleinstunternehmen verpflichtet, die DSGVO umzusetzen. Eine praxistaugliche Datenschutz-Checkliste des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bietet Orientierung und Entlastung bei der täglichen Arbeit.

Für wen ist die Datenschutz-Checkliste interessant?

Diese Checkliste richtet sich gezielt an B2B-, teils auch B2C-Handelsunternehmen mit wenigen Mitarbeitenden (max. 9), die typische IT‑Dienste nutzen – beispielsweise Webshop, E‑Mail, Cloud oder Messenger –, aber keine Hochrisiko-Verarbeitung wie datengetriebenes Profiling betreiben.

Was enthält die Liste des BayLDA?

Enthalten sind zentrale Bausteine wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) – mit Angaben zu Zweck, betroffenen Personengruppen, Datenkategorien, Löschfristen und möglichem Drittlandtransfer. Des Weiteren stehen Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), Bestellung von Datenschutzbeauftragten, Betroffenenrechte oder allgemeine Informationspflichten auf der Agenda.

Außerdem werden Themen wie Videoüberwachung, Webshop, E‑Mail-Kommunikation, Cloud-Produkte, Messenger-Nutzung, Tracking, Werbung, Informationspflichten und KI-Verwendung abgedeckt – jeweils mit klaren Checkpunkten zur Umsetzung.

Warum ist die Handreichung hilfreich?

Die Datenschutz-Checkliste stellt sicher, dass wichtige Datenschutzaspekte strukturiert geprüft werden – von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (in der Regel nicht nötig) bis hin zu technischen und organisatorischen Maßnahmen wie Passwortrichtlinien, Verschlüsselung, Backups, Updates und Zwei-Faktor‑Authentifizierung.

Damit können kleine Handelsunternehmen Datenschutz verlässlich angehen – verständlich, rechtssicher und vor allem alltagstauglich.

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Veröffentlicht am 27. August 2025

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Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

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