Fördermöglichkeiten für BFSG-Projekte in Deutschland

Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 01.10.2025

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen und Organisationen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Um diese Umstellung zu erleichtern, gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Länder- und Stiftungsebene, die mit Zuschüssen oder Krediten unterstützen.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die aktuellen Förderprogramme, die Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung der BFSG-Anforderungen helfen können.

Bundesweite Programme

  • KfW-Digitalisierungskredite: Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in digitale Infrastruktur, Software oder barrierefreie Technologien. Eignen sich besonders für größere Projekte, die eine längerfristige Finanzierung benötigen.
  • BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows: Zuschüsse für externe Beratungen, z. B. zu rechtlichen Anforderungen des BFSG oder technischen Umsetzungsstrategien. In der Regel werden 50 % der Beratungskosten übernommen.

EU-Programme

ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus): Fördert Projekte, die auf Inklusion, Chancengleichheit und digitale Teilhabe abzielen. Zuschüsse sind insbesondere für Schulungen, Weiterbildung oder inklusive Projektansätze möglich.

Gemeinnützige Förderungen

Aktion Mensch: Unterstützt gemeinnützige Projekte zur Barrierefreiheit. Möglich sind Mikroförderungen bis 5.000 Euro ohne Eigenanteil oder größere Förderungen bis 450.000 Euro für Bau- und Digitalisierungsmaßnahmen.

Landesprogramme

Die Bundesländer haben eigene Förderangebote, die auch für BFSG-Projekte genutzt werden können:

  • Digitalprämien (z. B. Bayern): Zuschüsse von meist 30–50 % für Investitionen in digitale Technologien, oft auch für barrierefreie Software oder Websites.
  • Förderung und Finanzierung Digitalisierung (z.B NRW): Infos zu Digitalisierungsangeboten und Unterstützung bei Barrierefreiheit
  • Digitalisierungsprämie Plus (z.B BaWü): Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse für Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte in KMU
  • Barrierefreiheitsfonds (z. B. Schleswig-Holstein): Speziell für Maßnahmen zur baulichen oder digitalen Barrierefreiheit, häufig mit Zuschüssen bis zu mehreren Zehntausend Euro.

Die Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist für viele Unternehmen und Organisationen eine Herausforderung. Doch gleichzeitig bietet sie die Chance, digitale Angebote zukunftssicher, inklusiv und für alle nutzbar zu gestalten. 

Dank der Vielzahl an Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und Stiftungsebene stehen passende Finanzierungs- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den Einstieg und die Umsetzung deutlich erleichtern können.

Wie wir unterstützen

Gerne begleiten wir Sie bei der praktischen Umsetzung barrierefreier Lösungen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihr Projekt erfolgreich und barrierefrei gestalten möchten.

Veröffentlicht am 1. Oktober 2025

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Fördermöglichkeiten für BFSG-Projekte in Deutschland

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

Geschäftsführung