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OGH-Urteil: Meta muss vollständige Datenauskunft erteilen

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 15.01.2026

Nach einem elfjährigen Rechtsstreit, Kläger war Max Schrems, fällt der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) ein klares Urteil gegen Meta. Es stärkt die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere beim Auskunftsrecht und der Einwilligung zu personalisierter Werbung. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Was umfasst das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO konkret?

Das Auskunftsrecht verpflichtet Verantwortliche dazu, eine vollständige Übersicht aller verarbeiteten personenbezogenen Daten herauszugeben. Es umfasst dabei auch zwingend detaillierte Informationen über die konkrete Herkunft der Daten, die genauen Empfänger und die spezifischen Verarbeitungszwecke. Damit soll für die Betroffenen volle Transparenz darüber herrschen, was „hinter den Kulissen“ tatsächlich mit ihren Informationen geschieht.

Bisher nur exemplarische Listen: OGH-Urteil „das reicht nicht“

Meta stellte bislang lediglich exemplarische Listen der verarbeiteten Informationen bereit, anstatt den vollständigen Datensatz offenzulegen. Damit verweigerte der Konzern den Nutzerinnen und Nutzern den Einblick, der für eine tatsächliche Kontrolle der eigenen Daten notwendig ist.

Der OGH stellte jetzt klar: Eine bloße exemplarische Auflistung der verarbeiteten Daten reicht nicht aus. Meta ist verpflichtet, dem Kläger Max Schrems vollen Zugriff auf alle seine personenbezogenen Daten zu gewähren.

Diese Auskunft erfolgt laut Urteil binnen 14 Tagen und umfasst detaillierte Informationen zu folgenden Punkten:

  • Quellen: Woher stammen die Daten?
  • Empfänger: An wen wurden die Daten weitergegeben?
  • Zwecke: Wofür verarbeitet Meta die einzelnen Datenpunkte?

Meta berief sich in der Vergangenheit auf Geschäftsgeheimnisse oder technische Einschränkungen. Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO wiegt hier schwerer und verlangt Transparenz.

Welche Anforderungen gelten für personalisierte Werbung und sensible Daten?

Neben der Auskunftspflicht setzt das Urteil enge Grenzen für die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken. Meta soll personenbezogene Daten für personalisierte Werbung zukünftig nur noch mit einer expliziten Einwilligung verarbeiten dürfen. Diese Einwilligung muss informiert, unmissverständlich und freiwillig erfolgen.

Besonders streng bewertet das Gericht die Verarbeitung sensibler Daten gemäß Art. 9 DSGVO. Meta darf diese Daten nicht ohne gültige Rechtsgrundlage mit anderen Daten verknüpfen. Das Argument, sensible Daten würden nicht absichtlich gesammelt oder ließen sich technisch nicht trennen, lässt der OGH nicht gelten.

Urteil bedeutet Wendepunkt

Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der Durchsetzung von Betroffenenrechten gegenüber großen Tech-Plattformen. Es bestätigt, dass pauschale Datenschutzerklärungen nicht genügen. Nutzerinnen und Nutzer müssen die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Für Unternehmen bedeutet dies allgemein: Transparenzprozesse und Einwilligungsmanagement erfordern höchste Sorgfalt.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu OGH-Urteil: Meta muss vollständige Datenauskunft erteilen

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

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