EU‑Mustervertragsklauseln für die KI‑Beschaffung
Die EU‑Mustervertragsklauseln für die KI‑Beschaffung (Model Contractual Clauses for Artificial Intelligence Procurement – kurz: MCC-AI) sind ein zentrales Instrument, um öffentlichen Auftraggebern in der Europäischen Union eine klare, rechtssichere und verantwortungsvolle Vertragsgrundlage für die Anschaffung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu bieten. Die von der Europäischen Kommission entwickelten MCC-AI stellen sicher, dass KI-Systeme im öffentlichen Sektor hohen ethischen und rechtlichen EU-Standards entsprechen und unterstützen insbesondere die Einhaltung des EU AI Acts.
Die MCC-AI gliedern sich in zwei Kategorien
MCC-AI High-Risk: Diese Klauseln sind für die Beschaffung von hochriskanten KI-Systemen vorgesehen, die potenziell gravierende Auswirkungen auf grundlegende Rechte und Freiheiten von Menschen haben können, etwa in Bereichen wie Gesundheitsversorgung oder Justiz. Sie enthalten umfassende und verbindliche Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz, Datensicherheit sowie Daten-Governance.
MCC-AI Light: Diese Version richtet sich an weniger komplexe und nicht als hochriskant eingestufte KI-Systeme, bei denen die Auswirkungen auf Individuen oder die Gesellschaft gering sind. Hier entfallen die umfassenden und verbindlichen Pflichten der High-Risk-Version, einzelne Regelungen zu Risikomanagement, Transparenz und Datensicherheit können jedoch freiwillig und in angepasster Form übernommen werden, wenn dies für den Anwendungsfall sinnvoll ist.
Einstufung
Die genaue Einstufung des jeweiligen KI-Systems ist entscheidend, da sie bestimmt, welche Klauseln anzuwenden sind. Öffentliche Auftraggeber sollten diese Einstufung vornehmen und entsprechend die passenden MCC-AI auswählen, die sie den Anbietern im Rahmen der Ausschreibung vorlegen. Die MCC-AI legen somit einen Rahmen fest, der die Käuferseite bei der rechtskonformen Beschaffung von KI-Lösungen unterstützt.
Um rechtliche und ethische Risiken von Anfang an zu minimieren, empfiehlt es sich, die MCC-AI frühzeitig und verbindlich in die Ausschreibungsprozesse zu integrieren.
Veröffentlicht am 25. September 2025

Jonas Knieknecht, Analyst
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