Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wird das in allen Bundesländern gleich umgesetzt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt in allen Bundesländern gleichermaßen. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch Marktüberwachungsbehörden, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt werden.
Die BAuA spielt eine zentrale Rolle, indem sie die Koordination zwischen den Bundesländern übernimmt und den Austausch mit der Europäischen Kommission sowie anderen EU-Mitgliedstaaten fördert.
Aktuell gibt es Bestrebungen, die Marktüberwachung effizienter zu gestalten. Anstelle der bisherigen Struktur, bei der jedes Bundesland eigene Behörden unterhält, wird eine bundesweit einheitliche Behörde diskutiert. Diese Reform könnte die Überwachung vereinfachen und zeitgleich Kosten sparen.
Ein entscheidender Schritt in diese Richtung ist bereits getan: Das Land Berlin hat einen Gesetzentwurf für einen Staatsvertrag eingebracht, der die Schaffung einer zentralen Überwachungsbehörde vorsieht.
Jonas Knieknecht, Analyst