Neuer Referentenentwurf zum Beschäftigtendatenschutz: Ein Schritt in die Zukunft

Am 8. Oktober 2024 haben die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Inneres und Heimat einen neuen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDG) vorgestellt. Dieser Entwurf soll den Datenschutz im Arbeitsumfeld modernisieren. Es handelt sich jedoch noch nicht um einen endgültigen Gesetzesentwurf oder ein fertiges Gesetz, sodass Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch möglich sind.

Zielsetzung des Entwurfs

Der Entwurf zielt darauf ab, den Schutz von Beschäftigtendaten im digitalen Zeitalter zu stärken und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber zu schaffen. Er basiert auf der Öffnungsklausel des Artikels 88 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die es den Mitgliedstaaten erlaubt, spezifische Datenschutzregelungen für den Beschäftigungskontext zu erlassen. Bisher wurde davon nur mit §26 BDSG Gebrauch gemacht. Mit einem nun eigenständigen Gesetz soll eine ausgewogene Rechtsgrundlage geschaffen werden, die sowohl die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützt, als auch den betrieblichen Interessen der Arbeitgeber gerecht wird. Besonders an dem vorgelegten Entwurf ist, dass bereits viele spezifische Konstellationen geregelt werden.

Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Beschäftigtendatenschutz

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Der Schutz wird auf arbeitnehmerähnliche und wirtschaftlich abhängige Personen ausgeweitet, um modernen Beschäftigungsformen Rechnung zu tragen.
  • Strengere Bedingungen für Einwilligungen: Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen freiwillig und informiert erfolgen. Bei der Beurteilung der Freiwilligkeit soll jetzt explizit die Abhängigkeit des Beschäftigten zum Arbeitgeber berücksichtigt werden.
  • Regulierung von Überwachungstechnologien: Der Einsatz von Überwachungstechnologien wird strenger reguliert. Während kontinuierliche Überwachungen nur in Ausnahmefällen zulässig sind, müssen stichprobenartige Kontrollen vorab angekündigt werden.
  • Verwertungsverbot: Daten aus unrechtmäßigen Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht zur Leistungskontrolle genutzt werden. Das soll die Rechte der Beschäftigten stärken und Missbrauch verhindern.
  • Regelungen zu Künstlicher Intelligenz (KI): Es wird explizit der Einsatz von KI-Systemen zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten geregelt. Beschäftigte haben das Recht auf Information über den Einsatz solcher Systeme und deren Funktionsweise.

Was Unternehmen beachten sollten

Auf folgende Anpassungen müssen sich Unternehmen einstellen:

  1. Dokumentationspflichten: Aufgrund der strengeren Einwilligungsregeln müssen Unternehmen umfassendere Nachweise über die Freiwilligkeit der Einwilligungen führen.
  2. Überwachungstechnologien: Unternehmen müssen ihre Überwachungspraktiken überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
  3. KI-Einsatz: Bei der Nutzung von KI-Systemen sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie transparent über deren Einsatz informieren und die Funktionsweisen erklären können.

Fazit: Neue Compliance-Herausforderungen für Unternehmen

Der neue Referentenentwurf zum Beschäftigtendatenschutz stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Während er mehr Schutz für Beschäftigte bietet, stellt er Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Compliance und Anpassung bestehender Praktiken.

Es bleibt abzuwarten, wie der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren angepasst wird und welche endgültigen Regelungen in Kraft treten werden. Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt mit den geplanten Änderungen auseinandersetzen, um rechtzeitig entsprechende Vorbereitungen treffen zu können.