Ethik und Grundrechte: Wie der AI Act Diskriminierung verhindern soll
Eines der Hauptziele des EU AI Act ist der Schutz von Grundrechten. Dazu gehört explizit die Vermeidung von Diskriminierung, die entstehen kann, wenn KI-Modelle unbewusste Vorurteile aus historischen Daten übernehmen. Solche „Biases“ können zu unfairen Entscheidungen bei Kreditvergaben, Bewerbungsverfahren oder medizinischen Diagnosen führen.
Die Europäische Kommission legt großen Wert darauf, dass KI-Systeme auch in sensiblen Bereichen gerecht und ausgewogen agieren.
Bias-Tests durchführen
Um Diskriminierung zu verhindern, müssen Unternehmen Bias-Tests durchführen, Daten sorgfältig prüfen und Methoden entwickeln, um Verzerrungen systematisch zu erkennen und zu beheben. Das Europäische Parlament liefert Einblicke in die politischen Diskussionen und Anpassungen des Gesetzes, während Technologien der Explainable AI dabei helfen, algorithmische Entscheidungen transparent und nachvollziehbar zu machen.
Ethik-Expertisen einbinden
Ethik spielt dabei eine zentrale Rolle. Unternehmen sollten Ethik-Experten oder -Gremien einbinden, die bei der Entwicklung und Evaluierung von KI-Systemen beraten. So lassen sich problematische Muster frühzeitig erkennen. Auch Schulungen für Entwicklungsteams und Data Scientists tragen dazu bei, das Bewusstsein für mögliche Diskriminierungen zu schärfen.
Langfristig kann ein starker Fokus auf Ethik und Grundrechte zu einem positiven Markenimage beitragen. Kunden und Nutzerinnen vertrauen Anbietern, die offenlegen, wie sie faire und nicht-diskriminierende Ergebnisse sicherstellen. Darüber hinaus verhindert die Einhaltung ethischer Standards rechtliche Konsequenzen und mögliche Schadenersatzforderungen.
Innovation und Ethik
Der AI Act zeigt, dass Innovation und Ethik Hand in Hand gehen können. Anstatt Fortschritt auszubremsen, schafft er ein Umfeld, in dem nachhaltige, gerechte und menschenzentrierte KI-Anwendungen entstehen. So wird die Technologie zu einem Werkzeug, das gesellschaftlichen Mehrwert schafft, anstatt bestehende Ungleichheiten zu verstärken.
Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Datenschutz GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
Weitere Artikel
- Neues Datenschutzabkommen zwischen EU und USA in Kraft
- EU-US DPF: Steht der Schutz unserer Daten in den USA auf dem Spiel?
- DS-GVO & Einwilligung
- Dashcam-Aufnahmen vor Gericht: Rechtslage, Datenschutz & Konsequenzen
- Wann verjähren eigentlich Bußgeldansprüche?
- Apple vs. ATT in Europa: Droht das Aus für die Anti-Tracking-Abfrage?
Verwandte Artikel
- Werbung, Druck und Datensammelei bei ImmoScout24: Was das LG Berlin dazu sagt
- Sammelklage gegen Meta: Was Nutzerinnen und Nutzer wissen müssen
- Apple vs. ATT in Europa: Droht das Aus für die Anti-Tracking-Abfrage?
- Kann PIMS den Cookie-Wahnsinn stoppen?
- Ohne Einheit droht Chaos: Warum KI-Regeln transatlantisch werden müssen
- KI-Regeln mit Kompass: Wie Leitlinien und Kodex Orientierung schaffen