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Datenschutzklage gegen Deutsche Bahn: Was passiert mit unseren Daten im DB Navigator?
Die Deutsche Bahn steht derzeit wegen ihrer App „DB Navigator“ im Zentrum einer datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung. Am 19. Mai 2025 begann vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess, in dem der Verein Digitalcourage Klage gegen das Unternehmen eingereicht hat. Der Vorwurf: Die App soll personenbezogene Daten auch dann an Drittanbieter wie Google oder Adobe weiterleiten, wenn Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich nur technisch notwendige Cookies erlauben.
IT-Experte Mike Kuketz hatte in einer Analyse bereits nachgewiesen, dass trotz eingeschränkter Zustimmung Daten über das Nutzungsverhalten fließen. Aus Sicht von Digitalcourage ist das ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine freiwillige, informierte und spezifische Einwilligung zur Datenverarbeitung verlangt.
Die Deutsche Bahn hingegen weist die Kritik zurück. Man halte sich an geltendes Datenschutzrecht und verwende nur Cookies, die für die Funktionalität der App erforderlich seien. Das Gericht äußerte allerdings Zweifel an dieser Darstellung. In einem weiteren Verhandlungstermin sollen nun auch technische Experten der Bahn sowie ein unabhängiger Sachverständiger befragt werden.
Die Klage bringt ein alltägliches, aber oft übersehenes Thema ins öffentliche Bewusstsein: Wie bewusst und kontrolliert gehen Unternehmen mit unseren Daten um? Gerade bei häufig genutzten Apps wie dem DB Navigator ist Transparenz entscheidend. Das Urteil könnte wegweisend für die gesamte App- und Mobilitätsbranche werden – insbesondere, was die Grenzen zulässiger Datennutzung betrifft.
Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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