Tracking-Werbung auf dem Prüfstand: EU-Gericht erklärt gängige Praxis für rechtswidrig

Das Brüsseler Berufungsgericht hat am 14. Mai 2025 ein Urteil gefällt, welches die Online-Werbewelt erschüttert: Die gängige Praxis der trackingbasierten Werbung, wie sie unter anderem von Google, Microsoft, Amazon und X (vormals Twitter) betrieben wird, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Fokus steht dabei das sogenannte Transparency and Consent Framework (TCF), ein technischer Standard des Branchenverbands IAB Europe, der auf rund 80 % aller europäischen Websites eingebunden ist.

Konkret beanstandet das Gericht drei zentrale Punkte: Die über das TCF eingeholte Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer sei weder ausreichend informiert noch freiwillig. Viele Einwilligungsbanner verschleiern, wie und in welchem Umfang Daten tatsächlich verwendet werden – oft mit sogenannten „Dark Patterns“, also manipulativen Designelementen. Außerdem fehle es an echter Transparenz und an Schutzmaßnahmen, die den Missbrauch oder die ungewollte Weitergabe sensibler Daten verhindern.

Besonders heftig kritisiert wurde das Real-Time Bidding (RTB): ein Verfahren, bei dem personenbezogene Daten in Echtzeit an hunderte Werbenetzwerke übermittelt werden – teils, ohne dass Nutzerinnen und Nutzer überhaupt davon wissen. Aus Sicht von Datenschützern wie Dr. Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties (ICCL) ist das ein systematischer Bruch europäischer Datenschutzprinzipien.

Das Urteil ist ein starkes Signal an die Werbewirtschaft: Es braucht echte Reformen, keine kosmetischen Änderungen. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet es einen bedeutenden Fortschritt – weg vom gläsernen Konsumenten, hin zu mehr Selbstbestimmung im digitalen Raum.