Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Wie das Hinweisgeberschutzgesetz die Arbeitnehmer stärkt

Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 22.10.2023

In zahlreichen Unternehmen fungiert der Betriebsrat als eine zentrale Abteilung, welche sowohl die Interessen der Arbeitnehmer vertritt als auch die Einhaltung der Arbeitsgesetze überwacht. Ein besonderes Gesetz, das die Rolle und die Rechte des Betriebsrats zusätzlich stärkt, ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz gewährt nicht nur Schutz für Personen, welche auf potenzielle Fehlverhalten hinweisen, sondern festigt generell auch die Mitsprache- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats.

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das HinSchG, auch Whistleblower-Schutzgesetz genannt, dient dazu, Menschen, die auf Missstände am Arbeitsplatz oder in ihrem Unternehmen hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen. Diese Missstände können beispielsweise Verstöße gegen Arbeitsrecht, Umweltschutz oder andere Regelungen sein. Es bietet dabei nicht nur Schutz vor Kündigungen oder anderen Sanktionen, sondern fördert so auch eine offene und transparente Unternehmenskultur.

Wie stärkt das Hinweisgeberschutzgesetz die Beteiligungsrechte des Betriebsrats?

Der Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle innerhalb der Umsetzung des HinSchG. Er hat nicht nur das Recht, über die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften am Arbeitsplatz informiert zu werden, sondern kann auch aktiv Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen. So ist er schon bei der Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems entsprechend einzubinden, da der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) den Betriebsrat stets rechtzeitig und umfassend über alles zu unterrichten hat, was der Betriebsrat für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt.

Zu den weiteren Rechten des Betriebsrats gehören unter anderem:

Mitbestimmungsrecht:

Alle Anordnungen, welche das Ordnungsverhalten betreffen, sind grundsätzlich vom Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Sollte ein Hinweisgeberschutzsystem jedoch über eine technische Einrichtung (insbesondere Telefon) oder über digitale Kanäle erfolgen, wäre die Mitbestimmungspflicht ebenfalls gegeben, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Auch bei der personellen Ausgestaltung der Meldestelle könnten sich mitbestimmungspflichtige Tatbestände nach § 99 BetrVG ergeben, da beispielsweise neues Personal eingestellt werden könnte oder aber Beschäftigte zusätzlich zu ihrer „normalen“ Tätigkeit mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Meldestelle betraut werden.

Informationsrecht:

Der Betriebsrat hat das Recht, über alle Angelegenheiten, die Beschäftigte betreffen, rechtzeitig und umfassend informiert zu werden. Dies schließt alle Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Regeln ein.

Anhörungsrecht:

Bevor arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, muss der Betriebsrat angehört werden. Das bedeutet, dass er aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden wird, eben auch dann, wenn es um Folgemaßnahmen nach gemeldeten Verstößen geht.

Initiativrecht:

Der Betriebsrat kann selbst Maßnahmen vorschlagen, um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen, insbesondere im Zusammenhang mit Hinweisen auf Fehlverhalten.

Zusätzlich dazu kann der Betriebsrat:

Schulungen für Mitarbeiter anbieten, um sie über ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf dieses Gesetz zu informieren.

Mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten, um eine Kultur der Ethik und Integrität im Unternehmen zu fördern – und so eine transparente und vertrauenswürdige Kommunikationsplattform für Hinweisgeber bereitstellen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Stärkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im HinSchG hat zudem auch positive Auswirkungen auf Arbeitnehmer:

Mehr Sicherheit für Arbeitnehmer: Durch den Schutz vor Repressalien ermutigt das Gesetz die Arbeitnehmer, Bedenken hinsichtlich Fehlverhaltens zu melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.

Transparente Unternehmenskultur: Die offene Kommunikation zwischen Arbeitnehmern, Betriebsrat und Unternehmen fördert eine transparente Unternehmenskultur, in der Probleme angesprochen und gelöst werden können.

Rechtssicherheit für Unternehmen: Unternehmen, die sich aktiv für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften einsetzen, können rechtssicherer arbeiten und das Vertrauen ihrer Mitarbeiter und Kunden stärken.

Fazit

Das HinSchG stärkt die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, indem es einen rechtlichen Rahmen schafft, der Arbeitnehmer ermutigt, Missstände zu melden, und sie vor Repressalien schützt. Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Einhaltung dieses Gesetzes, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze gerecht und ethisch sind. Dies fördert nicht nur das Wohlbefinden der Arbeitnehmer, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Reputation des Unternehmens bei. Sollten Sie Fragen bezüglich der Umsetzung des Gesetzes oder der richtigen Einbeziehung Ihres Betriebsrates haben, steht Ihnen unser Team jederzeit gern zur Verfügung.