EuGH verhängte Strafe in Höhe von 34 Millionen Euro gegen Deutschland
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 11.03.2025Deutschland hat im Jahr 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, mit dem Whistleblower vor beruflichen und sozialen Konsequenzen geschützt werden sollen.
Damit setzte die Bundesrepublik eine bereits 2019 von der EU beschlossene Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern endlich um – allerdings viel zu spät, entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Wer als Whistleblower – auch Hinweisgeber genannt – Missstände in Unternehmen oder Behörden publik macht, trägt ein hohes persönliches Risiko. Um dem entgegenzuwirken, verpflichtet das neue Gesetz Unternehmen zur Einrichtung von Meldestellen, an die sich Mitarbeitende mit Hinweisen auf Rechtsverstöße wenden können. Repressalien wie Kündigungen sollen so verhindert werden.
Dennoch ging der Gesetzgeber mit der Umsetzung der EU-Richtlinie deutlich verspätet vor, wie der EuGH heute bekräftigte. Schon 2021 lief die Frist ab, bis zu der alle Mitgliedstaaten für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern sorgen sollten.
Laut Hartmut Ost, Pressesprecher des EuGH, sei die Richtlinie in Deutschland um zweieinhalb Jahre zu spät in nationales Recht überführt worden.
Ursprünglich wollte die Europäische Kommission sogar ein tägliches Zwangsgeld verhängen, nahm diesen Antrag jedoch zurück, nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten war. Trotz dessen bleibt die Strafe in Höhe von 34 Millionen Euro gegen die Bundesrepublik für die verspätete Umsetzung bestehen.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu EuGH verhängte Strafe in Höhe von 34 Millionen Euro gegen Deutschland


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Datenschutz GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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