Datenschutzbedenken gegen OpenAI

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 02.05.2024

In der schnell fortschreitenden Welt der künstlichen Intelligenz wirft die neueste Kontroverse um OpenAI Fragen über die Einhaltung der Datenschutzgesetze auf. Laut mehreren Berichten steht OpenAI, der Anbieter hinter dem KI-Programm ChatGPT, in der Kritik der Datenschutz-Aktivisten von None of Your Business (NOYB), die eine mangelhafte Handhabung personenbezogener Daten beanstanden.

Verletzung der DSGVO durch ChatGPT

Das Hauptproblem, das von der europäischen Datenschutzorganisation NOYB und einem betroffenen Bürger angeführt wird, ist die Behauptung, dass ChatGPT falsche personenbezogene Daten über Privatpersonen veröffentlicht, deren Herkunft unklar bleibt. Besonders brisant ist der Vorwurf, dass ChatGPT sogar falsche Informationen über Personen erfindet und den betroffenen Personen auch keine Möglichkeit zur Berichtigung oder Löschung dieser Daten anbietet.

Nebst der Unklarheit darüber, ob die Datenverarbeitung gem. Art. 5 Abs. 1 lit a), Art. 6 DSGVO überhaupt rechtmäßig ist, sind die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und die Löschung (Art. 17 DSGVO) zentrale Rechte betroffener Personen gegenüber der verarbeitenden Stelle (hier OpenAI). Sowohl das Nichteinhalten der Rechtmäßigkeit als auch die Nichtbeachtung von Betroffenenrechten stellen äußerst schwere Verstöße gegen die Prinzipien der EU-Datenschutz-Grundverordnung dar.

Der konkrete Fall

NOYB, angeführt von dem bekannten österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems, hat daher eine offizielle Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Im konkreten Fall geht es um falsche Informationen zu einer „Person des öffentlichen Lebens“, einschließlich eines fehlerhaften Geburtsdatums. Die Organisation kritisiert, dass OpenAI nicht in der Lage sei, falsche Informationen zu korrigieren, und dass das Unternehmen nicht einmal nachvollziehen könne, woher die Daten stammen oder welche spezifischen Daten über Einzelpersonen gespeichert werden.

Reaktionen und Forderungen

Datenschutzanwältin Maartje de Graaf von NOYB betont, dass Technologien, die nicht in der Lage sind, genaue und transparente Ergebnisse zu liefern, nicht zur Generierung von Daten über Einzelpersonen verwendet werden dürfen. Sie plädiert dafür, dass die Technologie den rechtlichen Anforderungen folgen muss und nicht umgekehrt.

Ausblick

Die aktuellen Beschwerden gegen OpenAI könnten wegweisend für die Zukunft der KI-Regulierung sein, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Antwort der österreichischen Datenschutzbehörde und mögliche rechtliche Schritte könnten dabei entscheidend und wegweisend sein. Aber auch die Reaktion von OpenAI wird von uns mit Spannung erwartet. Beugt sich der KI-Anbieter den europäischen Datenschutzbestimmungen oder steht uns ein langer Rechtsstreit bevor? Wir bleiben dran und halten Sie auf dem Laufenden.