Anbieter oder Betreiber? Die Schlüsselrollen im AI Act definieren

Der im August 2024 in Kraft getretene AI Act (KI-Verordnung) bringt für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen oder anbieten, neue Verpflichtungen mit sich. Eine zentrale Frage dabei ist, ob ein Unternehmen als „Anbieter“ oder „Betreiber“ eines KI-Systems gilt, da diese Rollen unterschiedliche rechtliche Pflichten nach sich ziehen.

Definitionen und Unterschiede

Ein „Anbieter“ ist laut Art. 3 Nr. 3 KI-VO eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder unter ihrem Namen in Verkehr bringt. Beispielsweise gilt ein Unternehmen als Anbieter, wenn es ein KI-basiertes Produkt entwickelt und unter eigener Marke vertreibt.

Hingegen ist ein „Betreiber“ gemäß Art. 3 Nr. 4 KI-VO eine Person oder Einrichtung, die ein KI-System für interne Zwecke einsetzt, ohne es weiterzuentwickeln oder zu vermarkten. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung eines externen KI-Tools zur internen Prozessoptimierung.

Übergang von Betreiber zu Anbieter

Unternehmen sollten beachten, dass bestimmte Handlungen dazu führen können, dass sie von der Rolle des Betreibers in die des Anbieters wechseln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie wesentliche Änderungen an der Funktionalität eines KI-Systems vornehmen oder es unter eigenem Namen weiterverbreiten. In solchen Fällen müssen sie die entsprechenden Pflichten eines Anbieters auch übernehmen.

Empfehlung: Rolle prüfen

Die korrekte Einordnung als Anbieter oder Betreiber ist essenziell. Es ist empfehlenswert, die Rolle zu prüfen und sich darüber im Klaren zu sein, welche Pflichten mit welcher Rolle einhergehen. Wer sich unsicher ist, sollte sich rechtlichen Beistand einholen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.