Anbieter oder Betreiber? Die Schlüsselrollen im AI Act definieren
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 18.02.2025Der im August 2024 in Kraft getretene AI Act (KI-Verordnung) bringt für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen oder anbieten, neue Verpflichtungen mit sich. Eine zentrale Frage dabei ist, ob ein Unternehmen als „Anbieter“ oder „Betreiber“ eines KI-Systems gilt, da diese Rollen unterschiedliche rechtliche Pflichten nach sich ziehen.
Definitionen und Unterschiede
Ein „Anbieter“ ist laut Art. 3 Nr. 3 KI-VO eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder unter ihrem Namen in Verkehr bringt. Beispielsweise gilt ein Unternehmen als Anbieter, wenn es ein KI-basiertes Produkt entwickelt und unter eigener Marke vertreibt.
Hingegen ist ein „Betreiber“ gemäß Art. 3 Nr. 4 KI-VO eine Person oder Einrichtung, die ein KI-System für interne Zwecke einsetzt, ohne es weiterzuentwickeln oder zu vermarkten. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung eines externen KI-Tools zur internen Prozessoptimierung.
Übergang von Betreiber zu Anbieter
Unternehmen sollten beachten, dass bestimmte Handlungen dazu führen können, dass sie von der Rolle des Betreibers in die des Anbieters wechseln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie wesentliche Änderungen an der Funktionalität eines KI-Systems vornehmen oder es unter eigenem Namen weiterverbreiten. In solchen Fällen müssen sie die entsprechenden Pflichten eines Anbieters auch übernehmen.
Unterschiede in Rechten und Pflichten nach dem AI Act
Kriterium
Anbieter
Betreiber
Definition
Entwickelt oder vertreibt ein KI-System
Setzt ein KI-System für interne Zwecke ein
Hauptpflichten
Konformitätsbewertung, Risikomanagement, Transparenz
Sicherstellung der rechtskonformen Nutzung
Dokumentation
Technische Dokumentation, Datenmanagement
Nachweis über den gesetzeskonformen Einsatz
Meldepflichten
Meldung von Risiken und schwerwiegenden Vorfällen
Meldung von sicherheitsrelevanten Problemen
Haftung
Haftet für Fehler im KI-System
Haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Empfehlung: Rolle prüfen
Die korrekte Einordnung als Anbieter oder Betreiber ist essenziell. Es ist empfehlenswert, die Rolle zu prüfen und sich darüber im Klaren zu sein, welche Pflichten mit welcher Rolle einhergehen. Wer sich unsicher ist, sollte sich rechtlichen Beistand einholen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Anbieter oder Betreiber? Die Schlüsselrollen im AI Act definieren


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Datenschutz GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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