Datenschutz-Urteil: Deutsche Bahn darf keine Kontaktdaten bei Sparpreisen erzwingen
Wer bei der Deutschen Bahn ein Sparpreis- oder Super-Sparpreis-Ticket buchen wollte, stand bisher vor einer Hürde: Die Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer war Pflicht. Nach einem richtungsweisenden Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ist diese verpflichtende Abfrage von Kontaktdaten nun unzulässig. Für Reisende bedeutet das mehr Datenschutz und eine einfachere Buchung.
Warum die Kontaktdaten-Pflicht gegen die DSGVO verstößt
Das Gericht stellte klar, dass die Praxis der DB Fernverkehr AG nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Die zentrale Frage war, auf welcher Rechtsgrundlage die Deutsche Bahn die Kontaktdaten erheben darf. Die Argumente der Bahn wurden dabei in drei zentralen Punkten entkräftet:
1. Keine freiwillige Einwilligung
Eine gültige Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO muss freiwillig sein. Da die Angabe der Kontaktdaten Pflicht war, um die Buchung abzuschließen, bestand für Verbraucherinnen und Verbraucher keine echte Wahlmöglichkeit. Die Einwilligung wurde also erzwungen und war somit unwirksam.
2. Nicht für den Vertrag erforderlich
Auch das Vertragsverhältnis (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) rechtfertigt die Abfrage nicht. Für den reinen Beförderungsvertrag – also den Ticketkauf – ist es nicht notwendig, eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Die Beförderung kann auch ohne digitale Benachrichtigungen sichergestellt werden.
3. Kein überwiegendes berechtigtes Interesse
Die Bahn argumentierte mit einem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), um Fahrgäste beispielsweise über Verspätungen zu informieren. Das Gericht sah hier jedoch kein überwiegendes Interesse, das die Kontaktdaten-Pflicht rechtfertigen würde. Solche Informationen können Reisende auch anonym über die Zugnummer in der DB-App, auf der Webseite oder über die Anzeigen am Bahnsteig abrufen. Der Zwang zur Preisgabe persönlicher Daten ist dafür nicht erforderlich.
Was das Urteil für Fahrgäste der Deutschen Bahn bedeutet
Dieses Urteil ist ein wichtiger Sieg für den Verbraucher- und Datenschutz. Es stärkt die Rechte von Fahrgästen und verbessert die Nutzerfreundlichkeit im Alltag.
- Buchung ohne E-Mail/Handynummer: Sie können Sparpreis-Tickets nun buchen, ohne persönliche Kontaktdaten angeben zu müssen.
- Stärkung der Anonymität: Insbesondere für Menschen, die weniger digital affin sind oder bewusst datensparsam reisen möchten, ist dies eine erhebliche Erleichterung.
- Freiwilligkeit bleibt: Die Deutsche Bahn darf weiterhin nach Kontaktdaten für Service-Benachrichtigungen fragen – allerdings nur noch auf freiwilliger Basis. Sie haben die Wahl.
Daten- und Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung als klares Signal, dass auch große Unternehmen die Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung der DSGVO ernst nehmen müssen.
Veröffentlicht am 26. August 2025
Miriam Harringer, ist Medien- und Kulturmanagerin (M.A.) und Redakteurin für Datenschutz, Informationssicherheit und Künstliche Intelligenz.
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