Muss jeder Online-Shop bald barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das im Juli 2025 in Kraft tritt, wird die Anforderungen an Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland erheblich verschärfen. Online-Shops sind ausdrücklich von den neuen Regelungen betroffen.

Was bedeutet das konkret?

Online-Shops müssen deshalb ihre Plattformen so gestalten, dass sie für alle Nutzenden, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen, zugänglich sind. Konkret:

  1. Technische Anpassungen: Online-Shops müssen den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen. Dazu zählen u. a. die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, eine intuitive Navigation über die Tastatur und barrierefreie Formulare.
  2. Leichte Sprache und Verständlichkeit: Inhalte sollen klar strukturiert und leicht verständlich sein, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu unterstützen.
  3. Kompatibilität: Die Seiten müssen mit Screenreadern und anderen unterstützenden Technologien problemlos funktionieren.

Für welche Online-Shops gilt das?

Diese Verpflichtungen und damit einhergehenden Anpassungen gelten insbesondere für Shops, die sich an Verbraucher (B2C) richten. Allerdings sind Kleinstunternehmen von dieser Pflicht ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Also: Für B2B-Shops, die ausschließlich an Unternehmer gerichtet sind, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Dennoch kann es empfehlenswert sein, auch diese Angebote barrierefrei zu gestalten, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen.

Fazit: Hauptsächlich B2C-Shops sind betroffen

Zusammenfassend sind nicht alle Online-Shops gleichermaßen von den BFSG-Vorgaben betroffen. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit richtet sich hauptsächlich an B2C-Shops, wobei Kleinstunternehmen eine Ausnahme bilden. B2B-Shops sind von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen, sollten jedoch die Vorteile einer barrierefreien Gestaltung in Betracht ziehen.