Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Bedeutung und Ziele

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde eingeführt, um die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umzusetzen. Es verpflichtet private Unternehmen, ihre digitalen und physischen Angebote spätestens ab Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst unter anderem Websites, Apps, den Online-Handel sowie Bank- und Verkehrsdienstleistungen.

Die Ziele

Das Hauptziel des BFSG ist es, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu gewährleisten, indem klare Standards geschaffen werden, um die Teilhabe an digitalen und physischen Angeboten zu verbessern.

Produkte und Dienstleistungen müssen ohne besondere Erschwernis und fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Dies gilt insbesondere für Kommunikationsmittel, Buchungsprozesse oder Bezahlsysteme. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch Behörden überwacht, die bei Verstößen Sanktionen verhängen können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fördert Inklusion

Das BFSG stellt somit eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Inklusion dar und fordert Unternehmen auf, ihre Angebote regelmäßig auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Gleichzeitig bietet es Unternehmen die Chance, eine größere Zielgruppe zu erreichen und wettbewerbsfähig zu bleiben.