Keine Auskunft von personenbezogenen Daten am Telefon
Im beruflichen Alltag sind Telefonate oft der schnellste Weg zur Kommunikation. Doch Vorsicht ist geboten, wenn es um die Weitergabe personenbezogener Daten geht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt strenge Regeln fest, um die Privatsphäre von Individuen zu schützen. Warum sollten wir also am Telefon keine personenbezogenen Daten preisgeben?
Sicherheitsrisiken bei telefonischer Auskunft
Die Weitergabe personenbezogener Daten am Telefon birgt erhebliche Risiken. Zum einen ist es schwierig, die Identität der Anrufer zweifelsfrei zu verifizieren. Betrüger könnten sich als autorisierte Personen ausgeben, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. Dieses Phänomen ist auch als „Social Engineering“ bekannt und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Datensicherheit dar.
Gemäß Art. 32 DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Weitergabe von Daten über unsichere Kanäle zu vermeiden. Am Telefon können Gespräche abgehört oder missverstanden werden, was zu unbeabsichtigter Preisgabe sensibler Informationen führen kann.
Stattdessen sollten Anfragen nach personenbezogenen Daten schriftlich und über sichere Kommunikationswege erfolgen. Dies ermöglicht nicht nur eine genaue Dokumentation, sondern auch eine bessere Kontrolle über die Authentizität des Anfragenden. Interne Richtlinien sollten klar festlegen, wie mit solchen Anfragen umzugehen ist. Schulungen der Mitarbeitenden sind essenziell.
Fazit: Auskünfte am Telefon meiden
Die Weitergabe personenbezogener Daten am Telefon widerspricht den Datenschutzanforderungen und kann schwerwiegende Folgen haben. Durch das Vermeiden solcher Auskünfte schützen wir nicht nur die Privatsphäre der Betroffenen, sondern erfüllen auch unsere gesetzlichen Pflichten gemäß DSGVO. Sicherheit beginnt mit bewusster Kommunikation.
Kemal Webersohn, Datenschutz-Auditor
Weitere Artikel des Autoren
- Kundendaten: Datensatz anonymisieren statt löschen.
- Datenschutz – mehr als nur eine Erklärung.
- Profiling gemäß Art. 22 DSGVO
- Berlins Datenschutzbeauftragte geht
- Warum Sie Ihr Mobiltelefon nicht am Arbeitsrechner aufladen sollten
- EuGH: Privacy Shield Abkommen gekippt
Verwandte Artikel
- EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
- Risikoanalyse bei Datentransfer in ein Drittland
- Doctolib übermittelte personenbezogene Daten an Facebook
- Datenschutzverstoß und Schmerzensgeld: nun soll der EuGH entscheiden
- Apple-Update bedroht Mark Zuckerbergs Geschäfte
- Zulässigkeit von Amazon Web Services (AWS) trotz Schrems II