EU AI Act: Gefährdet das Verbot bestimmter KI-Praktiken die Verteidigungsfähigkeit Europas?
Die EU plant mit dem AI Act umfassende Regelungen zur Künstlichen Intelligenz. Besonders kritisch diskutiert werden darin die sogenannten verbotenen Praktiken.
Diese sind in Artikel 5 EU AI Act festgelegt. Dazu gehören beispielsweise KI-Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren oder Schwachstellen ausnutzen. Dabei kann sich die Frage stellen: Schränkt dieses Verbot möglicherweise die militärische Verteidigungsfähigkeit der Europäischen Union ein?
Was spricht dafür und dagegen?
Bestimmte KI-Praktiken durch eine KI-Verordnung einzuschränken, könnte Innovationen im militärischen Bereich beeinträchtigen, da autonome Systeme künftig entscheidend sein könnten, um Bedrohungen effektiv zu begegnen.
Kritiker befürchten daher, dass europäische Streitkräfte gegenüber anderen Staaten, die solche Systeme unreguliert weiterentwickeln, ins Hintertreffen geraten könnten.
Befürworter argumentieren hingegen, dass die Regelungen dringend nötig seien, um ethische Grenzen einzuhalten und unkontrollierte Eskalationen durch autonome KI-Systeme zu verhindern.
Wichtig ist: Der EU AI Act gewährt gemäß Artikel 2 Absatz 3 explizit Ausnahmen für Verbote im Kontext von Verteidigungszwecken. Damit schafft die Verordnung klare Grenzen, aber keine Einschränkung militärischer KI-Nutzung.
Verantwortungsvolle KI stärkt Europas Verteidigung
Die Verbote im EU AI Act setzen ethische Maßstäbe, ohne militärische Verteidigungsstrategien grundlegend zu gefährden. Europas Verteidigungsfähigkeit wird durch klar definierte Ausnahmen gewahrt, gleichzeitig steigt der Druck, KI verantwortungsvoll und kontrolliert einzusetzen, um Risiken durch autonome Systeme zu minimieren.
Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Datenschutz GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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