Die Bedeutung des Meldewesens im Kontext der NIS2-Richtlinie

Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 05.02.2024

Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS2) ist eine grundlegende Gesetzgebung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Cybersicherheit in der gesamten EU zu stärken. Als Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie legt NIS2 verstärkte Sicherheitsanforderungen für Netzwerke und Informationssysteme fest, insbesondere für Betreiber von sogenannten wesentlichen Diensten und digitalen Dienstanbietern. Ziel ist dadurch die Erhöhung der Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen sowie die Verbesserung der Melde- und Zusammenarbeitsmechanismen, um ein umfassendes Sicherheitsniveau innerhalb der gesamten digitalen Landschaft der EU zu gewährleisten.

Die allgemeine Bedeutung effektiver Meldewege

Um dieses Ziel erfolgreich erreichen zu können, sind unter anderem auch effektive Meldewege entscheidend. Ein schneller und sicherer Informationsaustausch über aktuelle Vorfälle ermöglicht es Unternehmen und staatlichen Stellen, proaktiv auf Bedrohungen zu reagieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Ein gut etablierter Meldeweg bietet demnach nicht nur einen Mechanismus zur Meldung von Sicherheitsvorfällen, sondern auch einen zentralen Ort für die Zusammenführung und Analyse von Informationen. Dies fördert die Transparenz, verbessert das Verständnis für aktuelle Bedrohungen und erleichtert die Entwicklung wirksamer Gegenmaßnahmen.

Der Meldeweg der NIS2

Innerhalb der neuen NIS2 stehen Unternehmen deshalb auch in der Pflicht, Störungen in ihren kritischen Bereichen innerhalb eines entwickelten Meldeprozesses dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Diese meldepflichtigen Störungen können verschiedene Prozesse, Komponenten und IT-Systeme betreffen. Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) setzt dabei den Grundsatz: Schnelligkeit geht vor Vollständigkeit.

Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, wird der entwickelte Meldeprozess in drei Stufen unterteilt:

  • Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden: Unternehmen müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall eine Frühwarnung abgeben. Das BSI antwortet innerhalb dieses Zeitraums mit Anleitungen zu möglichen Abhilfemaßnahmen.
  • Vorfallbenachrichtigung innerhalb von 72 Stunden: Innerhalb der nächsten 72 Stunden erfolgt eine Vorfallbenachrichtigung. Diese beinhaltet eine Aktualisierung mit einer ersten Einschätzung zur Schwere und den Auswirkungen des Vorfalls sowie Indikatoren für einen möglichen Kompromiss.
  • Abschlussbericht innerhalb eines Monats: Abschließend ist innerhalb eines Monats nach dem Vorfall ein detaillierter Bericht einzureichen. Dieser enthält Informationen zur Schwere und den Auswirkungen des Vorfalls, zu den Bedrohungsdetails oder der Ursache, den ergriffenen Maßnahmen zur Minderung und den möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen.

Unternehmen, welche diesen Meldeprozess beachten, können nicht nur ihre Sicherheitsstandards wahren, sondern auch das Risiko von Sanktionen erheblich minimieren.

Im Falle eines Cybersicherheitsvorfalls, welcher auch eine Verletzung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einschließt, sind zusätzlich zu den NIS2-Meldeverfahren auch die speziellen Vorschriften der DSGVO zu berücksichtigen.

Unternehmen haben außerdem die Option, (beinahe) Cybersicherheitsvorfälle freiwillig zu melden. Hierfür steht das Cyber Security Incident Response Team (CSIRT) zur Verfügung. Das CSIRT sammelt diese Meldungen und leitet sie danach an die zuständige Behörde weiter. Diese freiwilligen Meldungen tragen ebenfalls dazu bei, frühzeitig auf potenzielle Bedrohungen und Vorfälle zu reagieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage zu ergreifen.

Zudem sollte immer beachtet werden, dass auch betrügerische Nachrichten und Internetfallen gemeldet werden können. Eine Meldung an die Watchlist Internet ermöglicht es so, andere Unternehmen rechtzeitig vor solchen Bedrohungen zu warnen. Dies fördert zudem eine gemeinschaftliche Sicherheitskultur und trägt dazu bei, dass Unternehmen besser vor Cyberbedrohungen geschützt sind.

Fazit

Zusammenfassend betont die NIS2 die essenzielle Rolle effektiver Meldewege im Kontext der Cybersicherheit. Der entwickelte Meldeprozess nach NIS2, welcher eine Frühwarnung, eine Vorfallbenachrichtigung und einen Abschlussbericht vorsieht, setzt so den geforderten Grundsatz „Schnelligkeit vor Vollständigkeit“ gut um.

Eine effektive Meldungsinfrastruktur ist demnach ein wichtiger Eckpfeiler für eine widerstandsfähige Cybersicherheit, welche sowohl Unternehmen als auch die Gesellschaft gleichermaßen schützt.