Social Media und persönliche Daten: Berechtigungen von Apps einschränken
Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder X verbinden sich oft mit externen Apps und Diensten – häufig ohne unsere konkrete Zustimmung. Diese Drittanbieter erhalten dadurch Zugriff auf eine Vielzahl persönlicher Daten wie beispielsweise Freundeslisten, E-Mail-Adressen und weitere Inhalte.
Gefahr: weitreichender Datenzugriff
Eine Untersuchung von Inoxoft ergab, dass Meta-Apps wie Instagram und Facebook jeweils 32 verschiedene Datentypen sammeln. Dies entspricht auf der eigens dafür entwickelten Invasivitäts-Skala, welche beispielsweise die Art der gesammelten Daten und wie diese verfolgt oder verknüpft werden miteinbeziehen, einem Wert von 61,47 von 100 Punkten. (Quelle: lifewire.com, Beitrag, 09.24)
Dies verdeutlicht, wie weitreichend der Datenzugriff oft ist. Drittanbieter-Apps können dabei die abgefangenen und teilweise sensiblen Daten speichern, analysieren oder sogar an Werbenetzwerke weitergeben.
Empfehlung: Apps überprüfen
Um die Kontrolle zurückzugewinnen, sollten Sie regelmäßig überprüfen, welche Apps mit dem eigenen Social-Media-Konto verknüpft sind. Auf Plattformen wie Facebook finden Sie diese Einstellung unter „Apps und Websites“. Entfernen Sie dort veraltete oder nicht mehr benötigte Dienste.
Durch das Einschränken von Berechtigungen wird verhindert, dass unnötig viele Drittanbieter auf die Daten zugreifen. Diese einfache Maßnahme reduziert das Risiko von Datenmissbrauch und stärkt die eigene Privatsphäre.
Laura Stöhr, Junior Analyst
Weitere Artikel des Autoren
- Das Zusammenspiel zwischen der NIS2 und dem Lieferkettengesetz
- Regulierung von Künstlicher Intelligenz durch KI-Gesetz
- Transparente Verantwortung: Betroffeneninformation im Hinweisgeberverfahren
- Smartphones und Datenschutz: Überprüfen Sie Berechtigungen von Apps
- Die Auswirkungen der NIS2 auf die DSGVO
- Leitlinien zum Umgang mit Hinweisgebern und Hinweisen