Was gibt es bei datenschutzkonformen Einwilligungen für Online-Trackings zu beachten?

Viele Unternehmen werben online mit Zielgenauigkeit – und schießen dabei übers datenschutzrechtliche Ziel hinaus. Vor allem bei Einwilligungen wird gerne geschludert.

Daher nehmen Datenschutzaufsichtsbehörden Onlinewerbeunternehmen häufiger unter die Lupe – und stoßen manchmal auf Mängel bei den Einwilligungen für Tracking-Technologien, die beispielsweise für gezielte Werbeausspielungen im Einsatz sind.

Unverständliche Texte, unklare Zwecke oder keine echte Ablehnmöglichkeit: Solche Defizite gefährden nicht nur die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, sondern auch das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer.

Hintergrund: Einwilligung unter der DSGVO – kein Formalakt

Eine zentrale Herausforderung für viele Online-Marketing-Unternehmen besteht offenbar darin, datenschutzkonforme Einwilligungen korrekt einzuholen und zu dokumentieren – auch ohne direkten Kontakt zu den betroffenen Personen.

Doch genau das verlangt die DSGVO: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss deren Rechtmäßigkeit jederzeit nachweisen können. Das bedeutet insbesondere: Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, spezifisch, eindeutig und jederzeit widerrufbar sein.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

  1. Klare, verständliche Texte verwenden: Einwilligungserklärungen müssen leicht verständlich und in einfacher Sprache formuliert sein – juristischer Fachjargon hat hier keinen Platz.
  2. Zwecke konkret benennen: Allgemeine Aussagen wie „zur Verbesserung unserer Dienste“ reichen nicht. Der Zweck der Verarbeitung – etwa personalisierte Werbung oder Reichweitenmessung – muss klar benannt werden.
  3. Echte Wahl ermöglichen: Ein „Ja“ darf nicht vorausgewählt sein. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich aktiv entscheiden können – und eine Ablehnung muss ebenso einfach möglich sein wie die Zustimmung.
  4. Einwilligungen protokollieren: Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt – etwa durch ein Consent-Management-System.
  5. Partner und Dienstleister kontrollieren: Auch wenn die Datenerhebung durch Dritte erfolgt, bleibt das werbende Unternehmen verantwortlich.
  6. Datensätze prüfen: Die Qualität von Daten spielt eine wichtige Rolle, denn wer Fake-Informationen im System hat, riskiert, dass diese unnötig weiterverwendet werden. Das Ergebnis: unsaubere Datensätze.

Wer Nutzungsdaten verarbeitet, braucht richtige Einwilligung

Auch bei komplizierten Datentransfers zwischen vielen Stakeholdern müssen Einwilligungen für Online-Trackings nach den Regeln der DSGVO durchgeführt werden. Da führt kein Weg dran vorbei. Ganz einfach, weil mit Online-Trackings personenbezogene Daten wie Interessenanalysen oder Dauer der Websitebesuche erhoben sowie verarbeitet werden.