BREXIT und die Folgen für den Datenschutz

Geschrieben von Cindy Urbank, veröffentlicht am 31.01.2019

Der Brexit scheint unvermeidbar bevorzustehen – was aber bedeutet der Ausstieg des Königreichs für den Datenschutz?

Bei einem Referendum wurde am 23. Juni 2016 der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU mit einer knappen Mehrheit von 51,89 % beschlossen. Seitdem beschäftigt man sich in der EU nicht nur mit den Auswirkungen auf die Wirtschaft, Politik und Migration, sondern auch mit den Folgen für den Datenschutz. 

Zwischen den britischen Inseln und dem europäischen Festland findet ein reger Austausch von Daten statt – personenbezogene Daten fließen täglich zwischen Lieferanten, Kunden und Beschäftigten hin und her. Durch den höchstwahrscheinlich unvermeidbaren Austritt des Vereinigten Königreichs am 29. März 2019 gelten Schottland, Wales, Nordirland und England dann als unsichere Drittländer. Dies würde bedeuten, dass gemäß Artikel 44 bis 50 DSGVO ein Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und Großbritannien an bestimmte und strengere Voraussetzungen geknüpft wäre als die Übermittlung zwischen Verantwortlichen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben. Das klingt nach schlechten Nachrichten für Unternehmen mit beispielsweise Niederlassungen im Vereinigten Königreich, denn es könnte das Fortbestehen dieser Niederlassungen und dieser Geschäftsbeziehungen komplizierter gestalten. 

Es scheint jedoch ein Licht am Ende des Tunnels: Lösungen bestehen beispielsweise in einer Möglichkeit eines unmittelbaren Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO, eines Abkommens, geeigneter Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO oder sogar eine Zulässigkeit von Datenübermittlungen gemäß Artikel 49 DSGVO (ausdrückliche Einwilligung  zur Übermittlung von Daten durch die betroffene Person). 

Aber auch, falls Großbritannien sich in letzter Minute vielleicht doch gegen einen BREXIT entscheiden sollte, können wir Sie beruhigen: Wir werden Ihnen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen und neben der Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen besonderes Augenmerk auf geeignete Garantien und Zertifizierungen der Auftragnehmer legen sowie Beschlüsse der EU-Kommission verfolgen. 

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen das Team der WS Datenschutz GmbH gern zur Verfügung.