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Tracking-Apps: So überwachen Eltern die Standorte ihrer Kinder

Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 09.12.2025

Eltern wollen wissen, ob ihre Kinder sicher ankommen – Tracking-Apps zeigen das in Sekunden. Gleichzeitig entsteht schneller als gedacht ein lückenloses Bewegungsprofil. Aus Datenschutz-Sicht ist das problematisch.

Das Problem: Zwischen Sicherheit, Kontrolle und Datenverarbeitung

Das Tracking ist in Alltagssituationen hilfreich. Allerdings ist das ständige Tracken des Standortes Teil einer Freiheitsbeschränkung. Das sehen Eltern und Kinder gleichermaßen, wie die tagesschau berichtete. Man bewege sich mit den Tracking-Funktionen auf einem schmalen Grat zwischen Sicherheit, Kontrolle und unklarer Datenverarbeitung.

Was können Tracking-Funktionen?

Tracking-Funktionen dienen dazu, Geräte, Gegenstände oder Personen per GPS, Bluetooth oder WLAN zu orten. Bekannte Beispiele sind Apples „Wo ist?“ und Googles „Find My Device“. Neben Geräte-Tracking gibt es Objekt-Tracker wie AirTags oder Tile, Geofencing für Standort-Benachrichtigungen und Indoor-Tracking mit Bluetooth-Beacons. Viele Systeme bieten zusätzlich Sicherheitsfunktionen, etwa den „Verloren-Modus“ oder Warnungen vor unerwünschtem Tracking.

Warum ist das ein Datenschutz-Problem?

Je präziser die Ortung des Standortes, desto drängender stellen sich Fragen nach dem Datenschutz. Denn bisher ist meist unklar, was mit den verarbeiteten Daten in den Apps und auf den Geräten geschieht. Das ist problematisch, weil Standortdaten als personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 4 DSGVO) gelten, da sie Rückschlüsse auf eine identifizierbare Person zulassen (z. B. Wohn-, Arbeits- oder Aufenthaltsort).

Aber sie zählen nicht automatisch zu den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ (also sensiblen Daten nach Art. 9 DSGVO), können aber sensiblen Charakter annehmen, wenn sie beispielsweise auf Religionszugehörigkeit, Gesundheitszustand oder politische Aktivitäten schließen lassen (regelmäßige Aufenthalte bei Arztpraxen, Parteien, Kirchen etc.).

Die Rechtsgrundlage

Für die Verarbeitung von Standortdaten braucht es demnach immer eine eindeutige Rechtsgrundlage. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen App-Anbietern und Eltern, denn beide unterliegen unterschiedlichen Anforderungen beziehungsweise Bedürfnissen.

Perspektive App-Anbieter: Einwilligung, berechtigtes Interesse, Technikgestaltung

Anbieter dürfen Standortdaten in der Regel nur mit Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder auf Basis eines berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten. In beiden Fällen gelten klare Pflichten: transparente Informationen zu Zweck, Speicherdauer, möglichen Weitergaben und Risiken (Art. 12–14 DSGVO).

Da Standortdaten besonders sensibel sein können, wie im vorigen Absatz erklärt, müssen Anbieter zudem Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen umsetzen (Art. 25 DSGVO), zum Beispiel minimale Standard-Berechtigungen, lokale Speicherung und klare Löschroutinen.

Perspektive der Eltern: Elterliche Fürsorge, Freiwilligkeit, Einwilligung

Eltern handeln stets im Rahmen der elterlichen Sorge, was ihnen grundsätzlich erlaubt, über Alltagsentscheidungen der Kinder zu bestimmen. Das ersetzt aber keine Rechtsgrundlage im datenschutzrechtlichen Sinne. Hier gilt es abzuwägen: Sicherheitsinteresse der Eltern vs. Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Kindes.

Sobald ältere Kinder oder Jugendliche einwilligungsfähig sind, wird die Freiwilligkeit relevant – und die ist im familiären Abhängigkeitsverhältnis schwer sicherzustellen.

Kurze Orientierung zum Alter:

  • Unter 14: Eltern entscheiden.
  • 14–15: Einzelfallprüfung; Mitspracherecht steigt deutlich.
  • Ab 16: Selbstständige Einwilligung bei Online-Diensten verpflichtend.

Eine „Einwilligung“ des Kindes kann nur dann wirksam sein, wenn sie tatsächlich informiert, freiwillig und jederzeit widerrufbar ist (Art. 7 DSGVO).

In jedem Fall hilft es – abseits der Rechtsgrundlagen –, mit den Kindern offen über das Thema zu sprechen.

Standortzugriffe deaktivieren, App-Berechtigungen einschränken

Das Thema ist komplex und somit ist das ständige Tracken der Standorte aus verschiedenen Perspektiven eine Art Kipppunkt. Kinder und Eltern bewegen sich zwischen Sicherheit, eingeschränkter Bewegungsfreiheit und unklarer Datenverarbeitung. Manche sehen das locker, andere kritisieren das.

Praxis-Checkliste:

  • Das Wichtigste: Mit dem Kind offen reden, Regeln festhalten.
  • Standort nur bei Bedarf aktiv, „Nur bei Nutzung“, „Genauer Standort“ aus, Geofences zeitlich begrenzen.
  • In-App-Weitergaben deaktivieren.
  • Logs nach festen Fristen löschen.
  • Anbieter prüfen: Verschlüsselung, Speicherort, AV-Vertrag, Drittlandtransfer.

Was Datenschutzexperten zu den Tracking-Apps raten

Setzen Sie die Checkliste um und sprechen Sie offen mit Ihren Kindern über das Tracking von Standorten. Damit sind Sie erstens rechtlich auf der sicheren Seiten und behandeln zweitens das Thema transparent, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Tracking-Apps: So überwachen Eltern die Standorte ihrer Kinder

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

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