Chatkontrolle in der EU wird freiwillig
Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 03.12.2025Endlich gibt es eine Einigung rund ums Thema Chatkontrolle in der EU. Die Diskussion zu möglichen Hintertürchen bei Messengerdiensten wie WhatsApp, Signal oder Telegram nahm in den letzten Monaten nochmal so richtig Fahrt auf, als Signal damit warnte, sich aus Europa zurückzuziehen, sollte sich die Kontrolle durchsetzen. Der EU-Rat (Rat der Europäischen Union) hat jetzt einen Beschluss verabschiedet – ein Überblick.
Chatkontrolle: Komplexes Thema, viele Unstimmigkeiten
Die Debatte bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Kindern und dem Schutz der Privatsphäre. Befürworter der Chatkontrolle sprechen sich für gesetzliche Regelungen aus, die technische Erkennungsmaßnahmen nach Anordnung von Messenger-Inhalten zur Bekämpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder ermöglichen sollen.
Was genau bemängeln kritische Stimmen?
Skeptische Stimmen bezeichneten das als systematische Analyse privater Nachrichten. Kritikerinnen und Kritiker, darunter Datenschützer und einzelne Kinderschutz-Organisationen, warnen, dass solche Maßnahmen die Privatsphäre in der digitalen Welt untergraben würden.
Sie stützen sich dabei insbesondere auf Art. 7 und Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie auf die DSGVO (insbesondere Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 6 Abs. 1) und telekommunikationsrechtliche Vertraulichkeitsvorschriften, etwa § 25 TDDDG. Zudem argumentieren sie, dass derartige Systeme faktisch „Hintertüren“ schaffen könnten – eine Einladung für unbefugte Zugriffe.
Für oder gegen Chatkontrolle?
Das Europaparlament sah anlasslose, verpflichtende Scans bislang überwiegend kritisch. Einzelne Mitgliedstaaten sprachen sich hingegen für weitergehende Befugnisse aus. Die Bundesregierung positionierte sich deutlich gegen eine anlasslose Chatkontrolle.
Jetzt gab es nach ewigen Rangeleien und Diskussionen eine Einigung.
Chatkontrolle wird freiwillig, nicht verpflichtend
Eine Pflicht-Chatkontrolle fällt vorerst weg. Das hat der EU-Rat beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf zur „Regulation to Prevent and Combat Child Sexual Abuse (CSAR)“, der Anbieter verpflichten sollte, private Kommunikation systematisch zu scannen — auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten —, wurde damit deutlich abgeschwächt.
Folgende Punkte hält der Beschluss fest:
- Plattform-Anbieter können freiwillige Scans einsetzen, sofern sie den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
- Anbieter von Hosting- oder Kommunikationsdiensten müssen eine Risikoanalyse durchführen.
- Auf Basis dieser Risikoanalyse sollen Anbieter geeignete Schutz- und Präventionsmaßnahmen
- Der Gesetzestext sieht die Einrichtung eines europäischen Zentrums für den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch vor.
- Ein „detection order“ — also gerichtlicher Zwang zur Durchsuchung — bleibt als Ausnahme nur bei konkretem Verdacht
Was bleibt kritisch beim Thema Chatkontrolle?
Mit diesem Beschluss ist das Thema aber keineswegs vom Tisch. Der verabschiedete Entwurf sieht als Nächstes vor, dass die bestehende freiwillige Scan-Regelung (oft „Chat Control 1.0“ genannt) dauerhaft ermöglicht wird.
Und es kommt erneute Kritik von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Datenschutz-Experten: Denn auch freiwillige Kontrolle öffne Tore zu möglichen Eingriffen in die Privatsphäre der Nutzenden.
Die Problematik unbefugter Zugriffe bleibt damit auch erstmal bestehen. Zudem könne es passieren, dass Druck auf Messenger-Anbieter oder auf Länder selbst ausgeübt wird, Chatkontrollen vermehrt auszuführen.
Ein Blick auf andere Fälle von sogenannten „Türöffnern“ für Überwachung
Das moralisch unbestreitbare Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, fungiert in netzpolitischen Debatten immer wieder als „Türöffner“ für weitreichende Überwachungsinstrumente, die unter anderen Umständen politisch kaum durchsetzbar wären.
Kritiker bezeichnen dieses Phänomen oft als Instrumentalisierung eines hochemotionalen Themas, um bürgerrechtliche Bedenken beiseite zu schieben.
Bekannte Beispiele aus der Vergangenheit sind etwa die Debatten um die Vorratsdatenspeicherung oder die unter dem Schlagwort „Zensursula“ geplanten Netzsperren in Deutschland, bei denen stets der Kinderschutz als primäre Legitimation für den Aufbau technischer Überwachungs- und Zensurinfrastrukturen diente.
Auch bei der aktuellen Chatkontrolle zeigt sich dieses Muster: Obwohl der Zwang zum anlasslosen Scannen vorerst vom Tisch ist, warnen Datenschützer, dass durch die Beibehaltung der „freiwilligen“ Scans die technische Infrastruktur zur Massenüberwachung etabliert und normalisiert wird – ein Einfallstor, das jederzeit wieder für verpflichtende Maßnahmen oder andere Deliktbereiche geöffnet werden könnte.
Fazit: Fokus auf Risikoanalyse und Prävention
Der neue Entwurf verschiebt sich weg vom Modell der generellen Überwachung und systematischen Chatkontrolle. Stattdessen liegt der Fokus auf Risikoanalyse, Prävention, Schutzmaßnahmen und gezielter Intervention bei Verdachtsfällen. Der Grundsatz der Vertraulichkeit verschlüsselter Kommunikation soll gewahrt bleiben — zumindest in der aktuellen Phase der Verhandlungen. Ob dies technisch und praktisch gelingt, wird sich zeigen.
Das Team der WS Datenschutz GmbH verfolgt die Entwicklungen zur Chatkontrolle eng und unterstützt Unternehmen dabei, ihre digitalen Prozesse rechtssicher und datenschutzkonform auszurichten.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Chatkontrolle in der EU wird freiwillig


Miriam Harringer,
Medien- und Kulturmanagerin sowie langjährige Redakteurin.
Auf unserem Blog schreibt sie Artikel für die Themenbereiche Datenschutz, Informationssicherheit und Künstliche Intelligenz.
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