KI-Verordnung in Behörden: Neuer Leitfaden vom Bundestag schafft Klarheit

Die KI-Verordnung (KI-VO) stellt die öffentliche Verwaltung vor große Herausforderungen. Wie können KI-Systeme wie ChatGPT, Claude oder Midjourney rechtssicher in Behörden eingesetzt werden? Ein neuer, praxisnaher Infobrief des Deutschen Bundestags (Unterabteilung Europa, Fachbereich Europa) liefert jetzt entscheidende Antworten und dient als wichtiges Orientierungswerkzeug.

Für wen ist dieser Leitfaden ein Muss?

Obwohl der Infobrief den Einsatz von KI in Behörden der EU-Mitgliedstaaten thematisiert, ist sein Nutzen weitaus größer. Er ist eine wertvolle Ressource für:

  • Öffentliche Stellen: Von Kommunen bis zu Bundesministerien, die ihre IT-Projekte und Verfahren an die KI-VO anpassen müssen.
  • Unternehmen & Organisationen: Die verstehen wollen, wie die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modelle) in der Praxis ausgelegt werden.
  • Datenschutz- & IT-Beauftragte: Die eine kompakte, verständliche Übersetzung der komplexen EU-Vorgaben benötigen.

Die 5 wichtigsten Hilfestellungen des Infobriefs

Der Leitfaden bereitet die komplexen Rechtsvorgaben der KI-Verordnung in einer kompakten und handlungsorientierten Form auf. Hier sind die zentralen Punkte, die er beleuchtet:

1. Klarheit über die wichtigsten Pflichten

Der Infobrief fasst die zentralen rechtlichen Vorgaben zusammen. Er zeigt auf, welche Pflichten für Behörden beim Einsatz von KI-Systemen unmittelbar gelten und wo Handlungsbedarf besteht.

2. Orientierung im komplexen EU-Recht

Viele kennen die KI-VO nur in Grundzügen. Das Dokument schlägt die Brücke zwischen dem europäischen Normtext und der konkreten nationalen Umsetzung in deutschen Behörden.

3. Hilfe bei der Einstufung von Hochrisiko-Systemen

Eine der drängendsten Fragen ist: Welche KI-Anwendungen gelten als Hochrisiko? Der Leitfaden gibt Hinweise, wie Behörden Anwendungsfälle mit systemischen Risiken erkennen und welche Folgen das für Beschaffung, Einsatz und die geforderte menschliche Aufsicht hat. Wir bieten zudem eine KI-Risikobewertung an – zum Fragebogen

4. Mehr Rechtssicherheit im Verwaltungsalltag

Durch die frühzeitige Information hilft der Infobrief, kostspielige Fehlentscheidungen oder Verstöße gegen die KI-VO zu vermeiden. Dies ist entscheidend, da bei Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen und gerichtliche Überprüfungen drohen.

5. Konkreter Praxisbezug mit Beispielen

Der Leitfaden bleibt nicht in der Theorie. Anhand von Beispielen aus der Behördenwirklichkeit wird verständlich, wo besondere Anforderungen wie Transparenzpflichten oder die menschliche Kontrolle in der Praxis greifen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der Leitfaden auch für den Einsatz von ChatGPT in meiner Behörde?

Ja, absolut. Der Infobrief beschreibt explizit die Nutzung eines KI-Systems mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modell), wozu Systeme wie ChatGPT, Claude oder Midjourney zählen, und erklärt die damit verbundenen Pflichten.

Was ist die Kernaussage zu Hochrisiko-Systemen?

Die Kernaussage ist, dass Organisationen lernen müssen, riskante Anwendungsfälle selbst zu identifizieren. Der Einsatz von KI im Bereich kritischer Infrastrukturen, in der Strafverfolgung oder bei der Vergabe von Sozialleistungen wird typischerweise als Hochrisiko eingestuft und unterliegt daher strengsten Auflagen.

Wo finde ich den Infobrief?

Der Infobrief ist auf den Seiten des Deutschen Bundestags öffentlich zugänglich.

Unser Fazit: Ein unverzichtbares Werkzeug für die Praxis

Der Infobrief des Bundestags ist mehr als nur ein Dokument – er ist ein praktisches Arbeitswerkzeug, um die Vorgaben der KI-VO in den Verwaltungsalltag zu übersetzen. Er schafft eine solide Grundlage für die anstehenden Umsetzungsprojekte.

Um jedoch alle Details für Ihre spezifische Situation zu durchdringen, ist eine individuelle Analyse unerlässlich. Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der KI-VO in Ihrer Organisation? Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung.

Hier geht es direkt zum Infobrief des Deutschen Bundestags

Veröffentlicht am 2. Oktober 2025