Datenschutz bei Fitnesstrackern: Was smarte Geräte über Sie wissen

Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 02.10.2025

Der Datenschutz bei Fitnesstrackern und Smartwatches ist ein kritisches Thema, denn moderne Wearables zeichnen weit mehr auf als nur Schritte. Viele Geräte von Anbietern wie Fitbit, Garmin oder Apple erfassen kontinuierlich sensible Gesundheitsdaten wie Herzfrequenz, Schlafphasen, Stresslevel oder personenbezogene Daten wie Standortinformationen, Alter oder Geschlecht. All diese Informationen lassen tiefe Rückschlüsse auf die Gesundheit und das persönliche Verhalten zu.

Welche sensiblen Daten sammeln Fitnesstracker?

Die von Fitnesstrackern verarbeiteten Informationen gelten als besonders sensibel. Dazu gehören nicht nur sportliche Aktivitäten, sondern oft auch:

  • Vitaldaten: Herzfrequenz, Herzfrequenzvariabilität, Blutsauerstoff.
  • Schlafdaten: Dauer und Qualität der verschiedenen Schlafphasen.
  • Persönliche Angaben: Alter, Gewicht, Geschlecht zur Berechnung von Kalorienverbrauch etc.

Die Sammlung und Analyse dieser Daten kann den Nutzenden wertvolle Einblicke in die eigene Fitness geben, birgt aber auch erhebliche Risiken für die Privatsphäre.

Ein Beispiel: Landen Gesundheitsdaten durch ein Datenleck zufällig bei einer privaten Versicherung, kann es zu erhöhten Beiträgen kommen – ein großer Nachteil!

Rechtsgrundlage nach DSGVO: Die Tücken der Einwilligung

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten darf nur mit einer Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer gem. Art. 9 DGSVO geschehen. Vorsicht: Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein. Ist sie in langen, unverständlichen Nutzungsbedingungen versteckt, ist ihre Gültigkeit oft fraglich.

Besonders kritisch wird es, wenn die erfassten Daten auf Server außerhalb der EU übertragen werden, denn in den meisten Drittstaaten herrscht kein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau.

Prüfen Sie daher unbedingt die Datenschutzerklärung sorgfältig darauf, wo Ihre Daten gespeichert und ob sie für Zwecke wie Werbung oder Produktverbesserung weiterverarbeitet werden.

Fitnesstracker-Daten schützen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Glücklicherweise bieten die meisten Geräte und Apps gute Einstellmöglichkeiten, um die Sammlung und Weitergabe personenbezogener Daten einzuschränken. Werden Sie aktiv und stärken Sie Ihre digitale Selbstbestimmung. So können Sie die Datenweitergabe bei Ihrem Fitnesstracker verhindern:

1. Datenschutz-Einstellungen in der App finden (Fitbit, Garmin, Apple Health & Co.)

Öffnen Sie die zugehörige App Ihres Trackers. Suchen Sie gezielt nach den Menüpunkten „Konto“, „Einstellungen“ oder direkt „Datenschutz“.

2. Gezielte Datenerfassung deaktivieren

Gehen Sie die Liste der erfassten Daten durch. Funktionen wie die permanente Standortverfolgung bei Ihrer Smartwatch, detaillierte Schlafanalysen oder die Pulsmessung lassen sich oft gezielt deaktivieren.

3. Datenfreigabe an Dritte aktiv einschränken

Suchen Sie nach Optionen wie „Datenfreigabe“, „Verbundene Apps“ oder „Datenexport“. Stellen Sie hier sicher, dass keine Daten an Dritte (z. B. Werbepartner oder andere Plattformen) weitergegeben werden, ohne dass Sie dem explizit zugestimmt haben.

4. Zugriffsrechte der App auf dem Smartphone anpassen

Kontrollieren Sie in den allgemeinen Einstellungen Ihres Smartphones (unter „Apps“ oder „Datenschutz“) die Berechtigungen der Fitness-App. Muss die App wirklich Zugriff auf Ihre Kontakte, Ihre Kamera oder Ihren Kalender haben? Verweigern Sie alle nicht zwingend notwendigen Zugriffe.

Fazit: Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten zurückgewinnen

Der Datenschutz bei Fitnesstrackern ist kein Alles-oder-Nichts-Spiel. Sie müssen nicht auf die Vorteile der smarten Helfer verzichten. Indem Sie die Einstellungen Ihrer Geräte und Apps bewusst konfigurieren, können Sie die Kontrolle darüber behalten, welche Daten Sie teilen – und welche privat bleiben. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Einstellungen ist ein kleiner, aber wirkungsvoller Schritt zu mehr digitaler Selbstbestimmung.

Veröffentlicht am 2. Oktober 2025

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Geschäftsführung
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