Neues Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 02.08.2023

Kritik und Chancen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Zum 02. Juli 2023 hat die deutsche Gesetzgebung einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Integrität gemacht. Mit dem Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetz wurde den sogenannten Whistleblowern mehr Schutz und Unterstützung gewährleistet, wenn diese auf Missstände innerhalb des Unternehmens aufmerksam machen wollen.

Ab dem 17. Dezember gilt das HinSchG nun für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und wird damit flächendeckend relevant.

Welche Unternehmen sind von dem Gesetz umfasst? 

Generell gilt das HinSchG für eine Vielzahl von Unternehmen, um sicherzustellen, dass den Beschäftigten unabhängig von Sektoren und Branchen Schutz und Unterstützung zusteht.  Allerdings gibt es bei der Umsetzung der Maßnahmen kleine Unterscheidungen zwischen zwei bestimmten Unternehmensgrößen:

  • Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt das Gesetz seit dem 02. Juli 2023
  • Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten wird das Gesetz zum 17. Dezember verpflichtend.

Welche Anforderungen müssen umgesetzt werden?   

Um das Gesetz rechtsförmig umzusetzen sind einige Anforderungen zu beachten:

  • Einrichtung sicherer Meldestellen, 12 HinSchG

Diese sollen für Beschäftigte als Anlaufpunkt dienen, um sowohl Compliance- als auch Gesetzesverstöße oder Missstände zu melden, welche dann von der zuständigen internen Stelle oder durch einen zuständigen externen “Dritten”, nachverfolgt werden können und müssen. § 17 HinSchG legt dazu im Einzelnen fest, wie die Meldewege ausgestaltet sein sollen. Darin wird beschrieben, dass für rechtskonforme Meldestelle Vertraulichkeit und Anonymität, eine einfache Erreichbarkeit, ein klares Verfahren und unabhängige Instanzen in Form von speziell ernannten Personen unabdinglich sind.

  • Schutz vor Benachteiligung

Die Grundsätze von Vertraulichkeit, Unabhängigkeit sowie dem Datenschutz gegenüber den Meldern sind ebenfalls streng zu beachten, sodass der Whistleblower vor Benachteiligungen und negativen Konsequenzen geschützt werden kann. Um dies wahren zu können bedarf es der Möglichkeit Meldungen auch anonym abgeben zu können.

  • Transparente Berichterstattung

Darüber hinaus haben Hinweisgeber das Recht, innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen eine Bestätigung und innerhalb von 3 Monaten einen Bericht über den Stand der Ermittlungen oder der ergriffenen Maßnahmen zu erhalten.

Um dies zu gewährleisten und Aussagen zu dem vorliegenden Vorfall treffen zu können, muss die verantwortliche Stelle folglich die Möglichkeit haben eigene interne Untersuchungen durchführen, um so die Stichhaltigkeit des angezeigten Verstoßes zu überprüfen.

  • Schulung und Sensibilisierungen

Um Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben sich über ihre Rechte bzgl. des HinSchG zu informieren, ist es wichtig das Thema Whistleblowing innerhalb des Unternehmens zu sensibilisieren. Dies kann mitunter durch Schulungen oder weiteren Kampagnen stattfinden und soll dazu dienen die Bedeutung zu Ethik und Integrität zu stärken.

  • Kooperation mit den Aufsichtsbehörden

Im Zweifel müssen Unternehmen außerdem darauf vorbereitet sein mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen zu arbeiten und bei Bedarf oder Nachfrage Informationen zu Meldungen und Verstößen / Missständen auszuhändigen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstoß? 

Sanktionen und Bußgelder innerhalb des neuen Gesetzes betreffen nun nicht mehr nur den einzelnen Arbeitgeber. Vielmehr können sich diese auch gegen Mitarbeiter von Meldestellen sowie Beschäftigte richten, welche wissentlich falsche Angaben machen. Die konkrete Höhe der Sanktionen schwank jedoch im Zusammenhang mit der Schwere des Verstoßes kann aber in besonders schweren Fällen neben enormen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen umfassen.

Unser All-Inclusive-Service für Sie

Wir verstehen, dass Ihre Zeit wertvoll ist und dass Sie sich auf das konzentrieren möchten, was Sie am besten können: Ihr Unternehmen führen. Deshalb bieten wir im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes einen All-Inclusive-Service an.

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen, bei denen Sie einen Account einrichten, diesen stets überwachen und jede einzelne eingehende Beschwerde prüfen müssen, übernehmen wir all diese Aufgaben für Sie. Wir richten nicht nur die erforderliche Meldestelle ein, sondern überwachen und prüfen auch alle eingehenden Meldungen. Sie werden nur dann aktiv eingebunden, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Ihren Personalaufwand zu minimieren und Kosten zu sparen, während Sie gleichzeitig sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.