Wie Sie die neuen Standardvertragsklauseln erkennen

Geschrieben von Jan Steinbach, veröffentlicht am 02.09.2021

Anfang Juni novellierte die Europäische Kommission die Standardvertragsklauseln (engl: Standard Contractual Clauses – und daher kurz: SCC). Hierbei handelt es sich um die seit Verwerfung des EU-U.S. Privacy Shields geläufigste Garantie zur Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland, insbesondere in die USA.

Müssen die neuen Klauseln genutzt werden?

Die angepassten SCC ersetzen die alten SCC, die noch unter der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG bestimmt wurden und spiegeln nicht nur die Neuerungen durch die DSGVO, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung wider.  Vor allem enthalten Sie aber wichtige Zusatzpflichten für die Datenimporteure, die Rechtslücken schließen, die insbesondere bei Übermittlungen in die USA aufgetreten sind. Alte SCC sollten daher von US-amerikanischen Anbietern schnellstmöglich durch die neue Version ersetzt werden.

Wie erkenne ich die aktuellen SCCs?

Da die Standardvertragsklauseln nach Klausel 2 unverändert vom Datenimporteur übernommen werden müssen (was allerdings nicht ausschließt, dass er teilweise zwischen einigen Optionen und Modulen wählen kann bzw. muss), bleibt die Anzahl der Klauseln stets gleich. Während die alten Versionen lediglich 12 Klauseln hatte, bestehen die neuen SCC aus insgesamt 18 Klauseln. So können die alten von den neuen SCC bereits durch einen Blick auf die Anzahl der Klauseln unterschieden werden.

Wie lange gelten die alten SCCs?

Artikel 4 des Durchführungsbeschlusses zu den neuen SCCs legt fest, dass die alten SCCs mit Wirkung zum 27. September 2021 aufgehoben werden. Eine Ausnahme besteht nur für solche Verträge, deren Verarbeitungsvorgänge unverändert bleiben und die vor dem 27. September geschlossen wurden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer um ein Jahr auf den 27. September 2022.

Fazit

Die neuen SCC werden den aktuellen Umständen in Drittländern besser gerecht und setzen neuere Gerichtsentscheidungen zum Datenschutz unmittelbar um. Auch wenn alte SCCs – je nach Einzelfall – noch bis September 2022 gelten, sollten Anbieter in Drittländern alsbald eine Anpassung der Standardvertragsklauseln vornehmen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei Ihre Auftragsverarbeiter proaktiv anzusprechen, nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.