Was ist Profiling gemäß Art. 4 Nr. 4 DSGVO?
Geschrieben von Frieda Klaphake, veröffentlicht am 18.12.2025Unternehmen, die datengetriebene Geschäftsmodelle, automatisierte Services oder personalisierte Angebote nutzen, kommen früher oder später mit dem Thema Profiling in Berührung. Hinter vielen digitalen Interaktionen – von Kreditwürdigkeitsprüfungen über Job-Scoring bis hin zu personalisierten Marketingkampagnen – steht ein Prozess, der personenbezogene Daten automatisch analysiert und bewertet. Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, den rechtlichen Rahmen und die Risiken dieses Instruments genau zu kennen.
Rechtliche Grundlage nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO
Die DSGVO definiert Profiling als jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darauf abzielt, persönliche Aspekte einer Person zu analysieren oder vorherzusagen, Art. 4 Nr. 4 DSGVO. Dazu können Merkmale wie Verhalten, Interessen, Kaufkraft, Arbeitsleistung oder finanzielle Zuverlässigkeit gehören.
Typische Anwendungsbereiche im Unternehmenskontext sind:
- Bonitäts- und Risikoanalysen
- automatisierte Bewertungs- oder Scoringverfahren
- personalisierte Werbung und Produktempfehlungen
Diese Beispiele zeigen bereits: Profiling ist ein leistungsfähiges, aber zugleich risikobehaftetes Instrument.
Profiling und Risiken im Unternehmenskontext
Unternehmen sollten Profiling immer unter dem Blickwinkel möglicher Risiken betrachten:
- Transparenzdefizite: Betroffene erkennen häufig nicht, dass ihre Daten automatisiert ausgewertet werden.
- Fehleranfälligkeit und Bias: Modelle können auf unvollständigen, veralteten oder verzerrten Daten basieren, mit Fehlbewertungen oder Diskriminierungsrisiken als Folge.
- Diskriminierungsgefahr: Automatisierte Entscheidungen können bestehende Vorurteile verstärken oder bestimmte Personengruppen systematisch benachteiligen.
Verstößt die verantwortliche Stelle gegen Datenschutzpflichten, z. B. hinsichtlich Transparenz oder Datenrichtigkeit, können nach Art. 83 DSGVO Bußgelder verhängt werden; zudem bestehen mögliche Schadensersatzansprüche der Betroffenen sowie Maßnahmen der Aufsichtsbehörden.
Rechtlicher Rahmen für automatisierte Entscheidungen
Art. 22 DSGVO legt fest, dass Personen nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen werden dürfen, wenn diese Entscheidungen rechtliche Wirkung entfalten oder erheblich in ihre Lebensführung eingreifen.
Automatisierte Entscheidungen sind zudem nur in Ausnahmefällen zulässig, Art. 22 Abs.2 DSGVO:
- die Entscheidung zur Vertragserfüllung erforderlich ist,
- eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt,
- eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt.
Pflichtmaßnahmen für Unternehmen
Wenn automatisierte Entscheidungen eingesetzt werden, müssen Unternehmen folgende Schutzmechanismen etablieren:
- Recht auf menschliches Eingreifen
- Möglichkeit, die eigene Sicht darzulegen
- Widerspruchs- bzw. Anfechtungsrecht
- Technische und organisatorische Maßnahmen, um Risiken, Bias und Fehlentscheidungen zu minimieren
Diese Vorgaben stärken die Kontrolle der betroffenen Personen über ihre digitale Identität und schützen vor unbeabsichtigten oder unfairen Folgen automatisierter Analysen.
Profiling: ein Bereich mit Risiko
Profiling ist ein zentrales Werkzeug datengetriebener Geschäftsmodelle, gleichzeitig aber ein Bereich mit erheblichem regulatorischem Risiko. Unternehmen, die automatisierte Analysen oder Scoringprozesse einsetzen, müssen die Anforderungen der DSGVO genau kennen und robuste Schutzmechanismen implementieren. Art. 22 DSGVO fungiert dabei als regulatorisches Sicherungsnetz.
Wir bei der WS Datenschutz GmbH unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen zu Ihren Maßnahmen im Rahmen des Profilings haben – sprechen Sie uns gerne an.
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Frieda Klaphake,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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