Videoaufzeichnungen durch Tesla-Fahrzeuge 

Geschrieben von Jan Steinbach, veröffentlicht am 06.11.2020

In Grünheide (Brandenburg) will Tesla im kommenden Jahr in die Produktion gehen und plant in seiner Gigafactory Berlin-Brandenburg bis zu 500.000 Fahrzeuge pro Jahr zu produzieren. Was als Boom für die lokale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt beworben wird, bedeutet nach Recherchen der ARD zugleich eine Mammutaufgabe für den Brandenburgischen Datenschutz. Denn: auch die Automobilbranche ist auf die Lukrativität personenbezogener Daten aufmerksam geworden. 

Wie Tesla-Fahrzeuge Daten erheben 

Eines der Markenzeichen Teslas ist das autonome Fahren. Anders als bei gewöhnlichen Automobilen ist dafür die umfangreiche visuelle Erfassung der unmittelbaren Umgebung des Kraftfahrzeugs nötig. Hierfür verfügen die Modelle über insgesamt 9 Kameras: 8 für den Außenbereich sowie eine, die in den Innenraum gerichtet ist. Tesla selbst bewirbt seine Kameras darüber hinaus als sog. Dashcam und stellt einen Wächtermodus zu Verfügung. Ermöglicht werden dadurch Aufnahmen von Unfällen zu Beweiszwecken in einem Zivilprozess sowie die Überwachung des Autos zur Abwehr und Nachverfolgung von Parkunfällen oder Vandalismus. Wann die Kamers Aufnahmen machen, ist vom Nutzer aber nur beschränkt beeinflussbar. 

Ein Problem des Datenschutzes 

Die Recherchen der ARD stellten fest, dass der Fahrer nur auf insgesamt vier der Außenkameras Zugriff hat. Die Aufnahmen der anderen 5 Kamers werden allein vom Tesla-Algorithmus bestimmt. Zudem sind die Aufnahmen scharf genug, um Passanten oder andere Nummernschilder eindeutig zu identifizieren. Die Videoaufnahmen selbst werden im Anschluss zur Aufzeichnung an Tesla-Server in die USA übermittelt 

Allein die datenschutzrechtliche Zulässigkeit sog. Dashcam-Aufnahmen im öffentlichen Verkehrsraum ist bereits umstritten. Möglich sind allein anlassbezogene Aufnahmen in engen Grenzen. Den Darstellungen der ARD zufolge gehen die Verstöße der Tesla-Aufnahmen jedoch wesentlich weiter: weder die permanente und vom Nutzer nicht beeinflussbare Aufzeichnung der Umgebung kann sich auf eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO stützen noch ist die Übertragung der Daten an Tesla gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass der Umfang der Datenverarbeitung für den Eigentümer des Autos ebenso wenig überschaubar ist, wie für Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer, deren Aufnahmen ebenfalls – zumindest teilweise – an Tesla übermittelt werden.  Während somit massiv in die informationelle Selbstbestimmung des Fahrers oder Dritter eingegriffen wird, verfolgt Tesla mit den Aufnahmen v.a. geschäftliche und werbende Zwecke – Interessen also, die weit hinter denen der Betroffenen zurückstehen. Zwar behauptet Tesla der ARD zufolge, Kunden müssten der Weitergabe ihrer Daten – von Ausnahmen abgesehen – zustimmen. Doch auch eine Einwilligung kann solch eine Datenverarbeitung nicht rechtfertigen. Dies zum einen, weil betroffene Dritte überhaupt keine Möglichkeit haben. Zum anderen deshalb, weil die Art und Weise der Datenverarbeitung ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO darstellt.  

Fazit 

Sollten im kommenden Jahr die ersten Fahrzeuge bei Tesla vom Band laufen, wird sich der Brandenburgische Datenschutzbeauftragte um die allem Anschein nach rechtswidrige Datenverarbeitung kümmern müssen. Wie das im Einzelfall geschieht, bleibt abzuwarten. Die Bedenken gegen eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten kann allerdings nicht heißen, dass umfassende Videoaufnahmen zwecks autonomen Fahrens per se datenschutzrechtlich unzulässig sind. Vielmehr muss – gerade, weil es ein sehr sensibler Bereich ist – ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der eine transparente und v.a. zweckgebundene Verarbeitung der Daten ermöglicht und so die Rechte der von den Aufnahmen betroffenen Personen schützt. Das ist aber aktuell insbesondere deshalb schwer, weil das EU-U.S. Privacy Shield Abkommen durch die Richter am EuGH gekippt wurde und es somit keine geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO für die Übermittlung der Videoaufzeichnungen an Server von Tesla gibt.