Datenschutz im Gesundheitswesen

Der Zuwachs an medizintechnischen und -informatischen Produkten im Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Neben diversen Onlinelösungen zur Terminbuchung bei Fachärzten, greift auch die Datenverwaltung in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zunehmen auf digitale Lösungen zurück. Dabei ist die Verarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten nicht zu vermeiden.

Was Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, die Gesundheitsdaten verarbeiten, bei der Datenverarbeitung genau beachten müssen und welche Pflichten entstehen können, soll durch diese Schulung geklärt werden.

Warum eine Schulung zum Datenschutz im Gesundheitswesen sinnvoll ist:

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten besondere Pflichten und Sicherheitsmaßnahmen vor, die von Ärzten und Krankenhäusern, aber auch von Unternehmen der Medizintechnik bei der Entwicklung ihrer Produkte beachten müssen. Der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien verlangt den Nutzern ein hohes Maß an datenschutzrechtlicher Sensibilität ab und ist ohne eine geeignetes Datenschutzkonzept kaum noch möglich. Schon bei der Entwicklung neuer Produkte zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten, sind datenschutzrechtliche Grundsätze (data privacy by design and default) ständig zu beachten.

Auch das medizinische Fachpersonal steht dadurch vor neuen Herausforderungen: Welche Daten dürfen zu welchem Zweck verarbeitet werden? Wie kann die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachgewiesen werden? Was muss bei der Einführung neuer Produkte und Anwendungen beachtet werden? Welche Informationen müssen Patienten erhalten? – Fragen, die oft selbst für Personen aus dem Datenschutz schwer zu beantworten sind.

Idee und Ziel der Schulung:

Unsere Schulung soll Ihnen einen ersten Überblick über die datenschutzrechtlichen Anforderungen verschaffen und Sie mit den grundsätzlichen Instrumenten vertraut machen. Was ist eine Auftragsverarbeitung und welche Besonderheiten müssen beachtet werden? Wie kann ich Patienten ordnungsgemäß über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren? Welche Aspekte müssen bei der Entwicklung neuer Produkte beachtet werden? Dabei liegt der Schwerpunkt auf den besonderen Herausforderungen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

Die Schulung will medizinisches Fachpersonal im Umgang mit neuen Produkten zur Datenverarbeitung sensibilisieren und Unternehmen aus der Medizintechnik und -informatik einen Überblick über die Grundsätze der datenschutzkonformen Technikgestaltung vermitteln. Der zweite Teil der Schulung richtet sich auch an Personen, die im Datenschutzrecht schon zu Hause sind und ihre Kenntnisse zu den besonderen Anforderungen im Gesundheitswesen vertiefen wollen.

Seminarleitung

Jan Steinbach

Herr Steinbach ist Jurist mit Schwerpunkt Strafrecht und zertifizierter Online-Moderator sowie Fachkraft für Datenschutz (DEKRA).

030 / 887 207 88 - 3

j.steinbach@ws-datenschutz.de

Fragen, die im Rahmen dieser Schulung besprochen werden:

  • Wann dürfen Gesundheitsdaten verarbeitet werden?
  • Dürfen die Daten an Dritte weitergegeben werden?
  • Wie muss die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen dokumentiert werden?
  • Welche Grundsätze sind bei der Entwicklung von Produkten zur Datenverarbeitung im Gesundheitswesen zu beachten?
  • Was müssen die Datenschutzerklärungen für die Patienten/ Kunden enthalten?

Zielgruppe:

Unsere Schulung zum Thema „Datenschutz im Gesundheitswesen“ richtet sich hauptsächlich an Unternehmen, die im Gesundheitswesen tätig sind und medizinisches Fachpersonal beschäftigen. Darüber hinaus ist sie für Unternehmen geeignet, die Produkte zur automatisierten Verarbeitung von Gesundheitsdaten herstellen. Auch Datenschutzbeauftragte können in der Schulung ihre Kenntnisse auf diesem speziellen Gebiet vertiefen.

Online-Event
Veranstaltung
10.05.2023 | 13:00—16:00 Uhr
Ticket-Preis: 99,00 €
Stornierungen
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