Datenschutz in der Gemeinde

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich auch für Gemeinden als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften der Umfang des zu beachtenden Datenschutzrechts geändert. Diese müssen nun neben den landes- und bundesrechtlichen Vorgaben auch die europäische Ebene beachten. Welche Pflichten hinzugekommen sind und welche Änderungen sich dadurch für die Arbeit in der Gemeinde ergeben, soll in dieser Schulung erklärt werden.

Warum eine Datenschutzschulung für Gemeinden sinnvoll ist:

Sobald durch Gemeinden personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen diese ebenfalls, wie private Unternehmen, das geltende Datenschutzrecht beachten. Ausgangspunkt ist nunmehr die DSGVO. Auch die landes- und bundrechtlichen Bestimmungen für öffentliche Stellen haben dadurch diverse Modifikationen erfahren. Infolgedessen besteht ein recht komplexes Zusammenspiel verschiedenen Rechtsquellen, von dem gerade kleinere Gemeinden schnell überfordert sein können. Eine klare Übersicht über die verschiedenen Zusammenhänge ist daher Ausgangspunkt, um den datenschutzrechtlichen Pflichten in der Praxis gerecht werden zu können.

Idee und Ziel der Schulung:

Aufgrund der Komplexität des Datenschutzrechts haben wir eine passende Datenschutzschulung für Gemeinden entwickelt, die sich mit den relevanten Aspekten des Datenschutzes für Gemeinden beschäftigt und dabei helfen soll, den Regelungsdschungel zumindest in Grundzügen durchdringen zu können. Insbesondere das Zusammenspiel verschiedener Rechtsgrundlagen und Verantwortungsbereiche soll durch die Schulung näher beleuchtet werden.

Die Datenschutzschulung zum Thema „Datenschutz in Gemeinden“ beschäftigt sich dabei im ersten Teil mit den Grundlagen zum Datenschutz. Dies soll ein grundlegendes Verständnis und Gefühl für datenschutzrelevante Aspekte schaffen. Der zweite Teil der Schulung geht nachfolgend auf die regelungsspezifischen Besonderheiten für Gemeinden ein.

Seminarleitung

Jan Steinbach

Herr Steinbach ist Jurist mit Schwerpunkt Strafrecht und zertifizierter Online-Moderator sowie Fachkraft für Datenschutz (DEKRA).

030 / 887 207 88 - 3

j.steinbach@ws-datenschutz.de

Folgende Fragen wollen wir im Rahmen dieser Schulung klären:

  • Wann ist die DSGVO und wann sind die nationalen/ länderspezifischen Regelungen anzuwenden und in welchem Verhältnis stehen diese zueinander?
  • Wer ist genau der Verantwortliche bei der Datenverarbeitung in Gemeinden?
  • Welche Rechtsgrundlagen kommen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Gemeinden in Betracht?
  • Welchen datenschutzrechtlichen Pflichten muss die Gemeinde nachkommen?
  • Welche Besonderheiten bestehen in Bezug auf die Auftragsverarbeitung?
  • Welche Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten

Zielgruppe

Zielgruppe unserer Schulung sind die verantwortlichen Stellen der Gemeinden, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Hierzu zählen vor allem die zuständigen Mitarbeiter in den einzelnen Ämtern, aber auch die Bürgermeister als Träger der Verantwortung in der Gemeinde. Diese sollen durch die Schulung eine Orientierung dahingehend erhalten, was bei der Datenverarbeitung in ihren Gemeinden zu beachten gibt.

Online-Event
Veranstaltung
26.04.2023 | 13:00—16:00 Uhr
Ticket-Preis: 99,00 €
Stornierungen
Kostenlos bis 3 Wochen vor Veranstaltungsdatum