Unterschied zwischen Widerruf und Widerspruch 

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 02.10.2019

Was bedeutet eigentlich Widerruf und Widerspruch – und wie sind beide zu unterscheiden? Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Geltungsbereich der DSGVO. 

Recht auf Widerruf der Einwilligung (vgl. Art. 7 DSGVO) 

Der Widerruf bezieht sich immer auf eine vorher erteilte Einwilligung des Betroffenen in die Verarbeitung personenbezogener Daten, die ihn betreffen. Schließlich ist die  Einwilligung eine freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise abgegebene Willensbekundung. Die Gründe und Umstände die zu dieser Willensbekundung geführt haben, können zu einem späteren Zeitpunkt ganz andere sein – der Verordnungsgeber gibt dem Betroffenen daher das Recht, die einmal erteilte Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen.

Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitungen ist damit bis zum Zugang des Widerrufs zulässig, entzieht der Datenverarbeitung aber für die Zukunft die Legitimationsgrundlage wenn diese sich auf die Einwilligung stützte. Der Widerruf kann (fern-)mündlich oder schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Vor der Einwilligung muss der Betroffene zudem über dieses Recht in Kenntnis gesetzt worden sein und der Widerruf muss genauso einfach möglich sein, wie die vorher erteilte Einwilligung.

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (vgl. Art. 21 DSGVO) 

Anders als beim Widerruf gilt das Recht auf Widerspruch für Betroffene deren Verarbeitung personenbezogener Daten auf bestimmte gesetzliche Legitimationsgrundlagen gestützt ist. Diese Legitimationsgrundlagen sind:

  • Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO
  • Datenverarbeitung zur Wahrung des berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO
  • Datenverarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO
  • Datenverarbeitung im Rahmen des Profilings gem. Art. 22 DSGVO

Der Widerspruch des Betroffenen muss immer auch eine Begründung enthalten. Der Verantwortliche muss die Verarbeitung daraufhin beenden, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Unterscheidung von Widerruf und Widerspruch haben oder Unterstützung bei einer Abwägung der Interessen benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.