Stelle frei: Posten des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seit Oktober 2021 unbesetzt!

Geschrieben von Lucas Schlenkhoff, veröffentlicht am 10.10.2022

Fünf Jahre lang hatte Maja Smoltczyk das Amt der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BInBDI) inne. Ihre Amtszeit endete im Januar 2021. Während einer Übergangszeit von neun Monaten sollte Frau Smoltczyk im Amt bleiben, damit während der Wahl ihres Nachfolgers die Aufgaben weiter erfüllt wurden. Nach der Übergangszeit übernahm Volker Brozio, ihr Stellvertreter, das Amt kommissarisch. Der wichtige Posten ist bis heute aber unbesetzt.  

Was macht die Behörde?  

Die wohl wichtigste Aufgabe der Behörde ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden. Gegenstand der Beschwerden sind zumeist Verstöße gegen die EuEU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die von denjenigen, deren Daten verarbeitet werden, gemeldet werden. Darüber hinaus ist die Behörde für die Einhaltung der DSGVO durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen verantwortlich und hat die Bürgerinnen und Bürger auf Anfrage über ihre Datenschutzrechte zu informieren. Sie kann außerdem bei Feststellung von Verstößen Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes belegen. 

Wieso ist der Posten nicht besetzt? 

Der oder die Beauftragte wird vom Berliner Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der Stimmen gewählt und vom Präsidenten ernannt. Allerdings setzt die Mehrheitsfindung voraus, dass sich die Fraktionen im Haus auf einen Kandidaten einigen, am besten innerhalb des Koalitionsvertrages. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und der Linken sieht sogar vor, dass der Datenschutz effektiver durchgesetzt werden soll und die Rechte des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gestärkt werden sollen. Inwiefern dieses Ziel ohne einen Beauftragten realisierbar ist, bleibt abzuwarten.  

Kritik von Datenschützern 

Für den Datenschutz bedeutet die offene Stelle nichts Gutes. Die Durchsetzbarkeit der DSGVO und der Datenschutzgesetze von Bund und Ländern ist auf eine rasche Besetzung der Stelle angewiesen. Dabei wurde von Datenschützern bereits kritisiert, dass der Posten nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Dennoch hatte das Verwaltungsgericht Schleswig bereits 2020 in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass es keiner öffentlichen Ausschreibung der Stelle bedürfe. Eine Wahl im Landesparlament stellt laut dem VG Schleswig ein ausreichend transparentes Wahlverfahren nach Art. 53 DSGVO dar.