NIS-2: Registrierungsfrist in Deutschland läuft am 6. März ab

Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 03.03.2026

Für viele Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland rückt eine wichtige Cyber-Compliance-Deadline näher: Die Registrierungsfrist nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz endet am 6. März 2026.

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das novellierte Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Änderung des BSI-Gesetz) – und mit ihm eine Pflicht für betroffene Firmen, sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu registrieren. Ob Ihre Organisation davon betroffen ist, überprüfen Sie hier. Die Betroffenheitsprüfung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Registrierung über BSI-Portal

Diese Pflicht trifft zahlreiche Einrichtungen aus kritischen und digitalen Sektoren (KRITIS), darunter Energie, Gesundheit, Transport, Wasser und IT-Dienstleister. Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal mithilfe eines ELSTER-Organisationszertifikats über das „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Eine automatische Erfassung findet nicht statt.

Eine ausführliche Anleitung zur Registrierung stellt das BSI bereit.

Vermeiden Sie Compliance-Risiken

Wird die Frist versäumt, drohen Bußgelder nach dem BSI-Gesetz. Unternehmen sollten daher sofort prüfen, ob sie betroffen sind, und die Registrierung fristgerecht abschließen, um Compliance-Risiken und Strafen zu vermeiden.

Die WS Datenschutz GmbH unterstützt Organisationen dabei, die gesetzlichen Anforderungen fundiert und praxistauglich umzusetzen und nachhaltig ein hohes Sicherheitsniveau zu erreichen. Fragen zum Thema beantworten wir gerne.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu NIS-2: Registrierungsfrist in Deutschland läuft am 6. März ab

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

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