Neue Vorratsdatenspeicherung? IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 07.01.2026

Das Bundesjustizministerium plant einen neuen Vorstoß zur Speicherung von IP-Adressen. Internetanbieter sollen Verbindungsdaten künftig für drei Monate speichern, um die Kriminalitätsbekämpfung zu stärken. Wir analysieren den Gesetzentwurf und fassen die Reaktionen von Datenschützern und aus der Politik für Sie zusammen.

Was sieht der neue Gesetzentwurf vor?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig legt einen Gesetzentwurf vor, der Internetanbieter stärker in die Pflicht nimmt. Ziel ist die effektivere Verfolgung von Straftaten im digitalen Raum, insbesondere im Bereich der Sexualdelikte und der Cyberkriminalität. IP-Adressen sind dabei häufig die einzige Spur zu den Tätern.

Die Neuregelung sieht folgende Punkte vor:

  • Speicherdauer: Internetanbieter bewahren IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten auf.
  • Identifizierung: Die Daten ermöglichen die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem konkreten Anschlussinhaber.
  • Zweckbindung: Die Nutzung der Daten erfolgt zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Kinderpornografie oder Online-Betrug.

Die Ministerin betont, dass die Erstellung von Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofilen ausgeschlossen bleibt und die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt wird. Ähnliche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wurden in der Vergangenheit aber bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vom Bundesverfassungsgericht gekippt.

Wie reagieren Polizei und Datenschützer auf die Pläne?

Der Entwurf stößt auf ein geteiltes Echo. Die Argumente der verschiedenen Lager lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gewerkschaft der Polizei (GdP): Sie begrüßt den Entwurf als wichtigen Schritt für Ermittlungen. Der GdP-Vorsitzende Andreas Roßkopf kritisiert jedoch die Frist von drei Monaten als oft unzureichend für komplexe Verfahren.

Die Grünen: Der Rechtspolitiker Helge Limburg lehnt das Vorhaben ab. Er bezeichnet es als „Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung“ und verweist auf die Rechtswidrigkeit ähnlicher früherer Versuche.

Datenschützer: Die pauschale Speicherung sämtlicher Internetverbindungen ist keine angemessene Lösung. Stattdessen sollten Union und SPD sich auf verfassungskonforme Alternativen besinnen, wie etwa das „Quick-Freeze“-Verfahren (Einfrieren von Daten bei konkretem Verdacht), statt erneut eine pauschale Vorratsdatenspeicherung zu erzwingen.

Fazit zur Vorratsdatenspeicherung

Während Ermittlungsbehörden auf bessere Aufklärungschancen hoffen, warnen Kritiker vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Freiheitsrechte. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für das Frühjahr geplant. Ob das Gesetz in dieser Form Bestand haben wird, dürfte erneut vor den Höchstgerichten entschieden werden.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Neue Vorratsdatenspeicherung? IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

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