Minister forderte Namen und Anfragen von Journalisten

Geschrieben von Christian Scholtz, veröffentlicht am 04.06.2021

Eine Datenweitergabe des Grundbuchamts von Berlin-Schöneberg an Gesundheitsminister Spahn ruft die Berliner Datenschutzbeauftragte auf den Plan.

Was ist passiert?

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stand aufgrund diverser privater Immobiliengeschäfte im Fokus der Medien. Nun wurde bekannt, dass er vom Grundbuchamt Berlin-Schöneberg die Herausgabe von Namen und Inhalt der Anfragen von berichtenden Journalisten verlangte, die zu seinen umstrittenen Grundstückskäufen recherchierten. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk mahnte das Vorgehen an und verwies auf das Bestehen der Pressefreiheit sowie auf das ausdrücklich geregelte Redaktions- und Recherchegeheimnis.

Wie ist das datenschutzrechtlich einzuordnen?

Nach Ansicht der Berliner Datenschutzbeauftragten stellt die Weitergabe der personenbezogenen Daten der betroffenen Journalisten an den Minister eine unzumutbare Einschränkung der schutzwürdigen Interessen dar und gefährdet die zukünftige journalistische Arbeit. Auch das Grundbuchamt als Behörde hat sich an das geltende Datenschutzrecht zu halten, so die Datenschutzbeauftragte. Das Amtsgericht in seiner Funktion als Grundbuchamt widerspricht der Aussage von Smoltczyk und verweist auf die Vorgaben der Grundbuchordnung, wonach jeder Eigentümer Einsicht in sein Grundbuch nehmen und erfahren darf, wer eine Auskunft verlangte.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht wäre das Vorgehen des Grundbuchamts insoweit zulässig, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage nach der DSGVO bestünde. Diese könnte in der Grundbuchordnung des Amtsgericht Berlin-Schöneberg zu finden sein und die Auskunft an den Minister legitimieren. Wie die Auseinandersetzung weitergeht, bleibt jedoch erst einmal offen, denn Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen gibt es derzeit noch nicht.