Millionen Bußgeld gegen die AOK 

Geschrieben von Christian Scholtz, veröffentlicht am 17.09.2020

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationssicherheit (LfDI) Baden-Württemberg hat gegen die Krankenkasse AOK ein Bußgeld i.H.v. 1,2 Millionen Euro verhängt. Lesen Sie diesen Beitrag, um die Gründe für dieses hohe Bußgeld zu erfahren.  

Was ist passiert?  

Die AOK hat in den Jahren 2015 bis 2019 eine Gewinnspielaktion durchgeführt und die Teilnehmer im Anschluss mit werblichen E-Mails kontaktiert. Hierbei wurden über 500 Personen angeschrieben, ohne dass hierfür eine wirksame Einwilligung der Betroffenen vorlag. Die AOK begründete diese unzulässige Datenverarbeitung mit einem technischen Fehler in ihrem System. Trotz umfangreicher technischer rund organisatorischer Maßnahmen zur Datensicherheit sah der LfDI Baden-Württemberg in diesem Fall einen Verstoß gegen Art. 32 DSGVO und ahndete diesen Vorfall mit einer Geldstrafe von 1.240.000 Euro. Nach Aussage der AOK wurde darauf hin der komplette Vertriebsprozess datenschutzrechtlich neu überprüft und die entsprechenden Einwilligungserklärungen angepasst. Die Pressemitteilung des LfDI zum Nachlesen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pressemitteilungen/