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Meta AI nutzt Facebook- und Instagram-Daten: Fortschritt oder Datenschutzproblem?
Meta treibt die Entwicklung seiner Künstlichen Intelligenz weiter voran – und bedient sich dafür künftig öffentlich geteilter Inhalte auf Facebook und Instagram. Beiträge, Kommentare und andere Interaktionen, die Nutzende auf den Plattformen sichtbar machen, sollen als Trainingsdaten für Meta AI dienen. Die Systeme sind bereits in Dienste wie Messenger, Instagram oder WhatsApp integriert und sollen mithilfe der Nutzerdaten künftig noch präzisere Antworten liefern. Doch der Fortschritt hat eine Kehrseite: Datenschützende schlagen Alarm.
In der EU will Meta Betroffene zwar über die Datennutzung informieren und eine Möglichkeit zum Widerspruch einräumen. Über ein Formular sollen Nutzende dem Training ihrer Daten widersprechen können. Doch genau hier setzt die Kritik an. Datenschutzorganisationen monieren, dass der Widerspruchsprozess intransparent sei und durch gezielte Hürden – sogenannte „Dark Patterns“ – erschwert werde. Der Vorwurf: Meta erschwert bewusst die Ausübung datenschutzrechtlicher Ansprüche, um möglichst viele Daten weiterhin nutzen zu können.
Besonders aktiv zeigt sich erneut das Europäische Zentrum für digitale Rechte (Noyb), das bereits formale Beschwerden gegen Meta eingereicht hat. Aus ihrer Sicht verstößt das Unternehmen gegen zentrale Prinzipien der DSGVO – etwa die Zweckbindung oder die informierte Einwilligung. Auch die Frage, wie Meta technisch sicherstellen will, dass Daten von widersprechenden Personen tatsächlich nicht im KI-Training landen, bleibt bislang unbeantwortet.
Für User heißt das: Wer nicht möchte, dass seine öffentlichen Inhalte künftig KI-Modelle trainieren, sollte sich zeitnah mit den neuen Einstellungen und Widerspruchsmöglichkeiten auseinandersetzen. Gleichzeitig wird sich zeigen müssen, ob Aufsichtsbehörden und Gerichte Meta in die Schranken weisen – oder ob das Unternehmen erneut an der Grenze des Datenschutzrechts operieren darf.

Laura Stöhr, Junior Analyst
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