Ergebnis einer Kurzüberprüfung der Berliner Datenschutzbeauftragten zu Videokonferenzsystemen

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 07.07.2020

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 03.07.2020 die Ergebnisse einer Kurzüberprüfung von Videokonferenzanbietern wie Skype, Teams und Zoom veröffentlicht.

Die Ergebnisse hat die Aufsichtsbehörde zur besseren Übersicht in tabellarischer Form aufgearbeitet und die einzelnen Videokonferenzanbieter mit einem Ampelsystem bewertet. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Mängeln wurden überdies in den Anmerkungen ausgeführt. Überprüft wurden schwerpunktmäßig die Rechtskonformität der Auftragsverarbeitungsverträge.

Hier steht die Ampel auf Rot

Bei den meisten großen Videokonferenzanbietern steht die Ampel auf Rot. Hierzu zählen etwa Cisco WebEx, Google Meet, GoToMeeting, Microsoft Teams, Skype und Zoom. Die Aufsichtsbehörde führt hierzu aus: „soweit rechtliche Mängel in den geprüften Auftragsverarbeitungsverträgen vorhanden sind, dürfen die Dienste nur genutzt werden, wenn abweichende Vereinbarungen mit dem Anbieter getroffen wurden. Denn, so die Aufsichtsbehörde weiter: „bei rot markierten Anbietern liegen Mängel vor, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen und deren Beseitigung vermutlich wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe und/oder der Technik erfordern“.

Häufigste Mängel sind demnach, dass sich die Videokonferenzanbieter die Verarbeitung von Auftragsdaten zu eigenen Zwecken vorbehalten und unklare bzw. widersprüchliche Aussagen in den Auftragsverarbeitungsverträgen treffen.

Hier steht die Ampel auf Gelb

Auf Gelb steht die Ampel etwa bei Cisco WebEx der Telekom und frei verfügbaren Version von Jitsi. In der rechtlichen Prüfung gelb markiert wurden dabei Anbieter, bei denen die Aufsichtsbehörde Mängel festgestellt hat, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes zwar ausschließen, deren Beseitigung allerdings vermutlich ohne wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe und der Technik möglich ist.

Hier steht die Ampel auf Grün

Auch grüne Ampeln wurden vergeben, und zwar dann, wenn die Überprüfung der Anbieter durch die Aufsichtsbehörde keine Mängel aufweisen konnte. Das waren die kostenpflichtigen Versionen von Jitsi (Jitsi Meet), also etwa Netways oder sichere-videkonferenz.de. Außerdem gehören zu den Videokonferenzanbietern mit grünen Ampeln Tixeo Cloud, BigBlueButton und Wire.

Fazit

Auch wenn das Ergebnis der Kurzüberprüfung durch eine Landesbehörde veröffentlicht wurde, gilt diese bundesweit. Wer also eine Konfrontation mit seiner für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde vermeiden möchte, sollte entweder in der Lage sein abweichende Auftragsverarbeitungsverträge zu verlangen oder sich kurzfristig nur an solche Anbieter halten, die mit einer grünen Ampel ausgezeichnet worden sind. Mittel- und langfristig bleibt zu hoffen das das Engagement der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu einer Anpassung der Auftragsverarbeitungsverträge durch die Videokonferenzanbieter führt.